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Vorstoss

Dringliche Motion «Standesinitiative: N23 als Teil des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen – die BTS gehört in den nächsten STEP!»

Der Regierungsrat wird beauftragt, gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) und Art. 115 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes (ParlG) folgende Standesinitiative des Kantons Thurgau einzureichen:

Der Kanton Thurgau beantragt der Bundesversammlung, die Bodensee-ThurtalStrasse (BTS) als Erweiterungsprojekt der Nationalstrasse N23 in den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen im Rahmen des aktualisierten Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP) aufzunehmen.

Begründung

A. Formelles / Dringlichkeit
Jedem Kanton steht das Recht zu, der Bundesversammlung Initiativen zu unterbreiten (Art. 160 Abs. 1 BV). Mit einer Standesinitiative kann vorgeschlagen werden, dass ein Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung ausgearbeitet wird (Art. 115 ParlG).

Gemäss § 40 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) übt der Grosse Rat unter Vorbehalt der Volksrechte die Mitwirkungsrechte aus, welche die Bundesverfassung den Kantonen einräumt (Einberufung der Bundesversammlung, Kantonsreferendum, Standesinitiative). Ein Antrag auf Überweisung einer Standesinitiative wird auf dem Motionsweg eingereicht (§ 47a Geschäftsordnung des Grossen Rates; GOGR).

Wird für ein Geschäft, das nicht auf der Tagesordnung steht, dringliche Behandlung beantragt, ist der Vorstoss zuhanden des Präsidiums und des Regierungsrates möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis am Vortag einzureichen. Stimmt der Rat der Dringlichkeit zu, ist das Geschäft an der gleichen Sitzung abschliessend zu behandeln (§ 20 i.V.m. § 19 Abs. 2 GOGR).

Damit die beantragte Standesinitiative im Fall ihrer Annahme noch rechtzeitig vor Aufnahme der parlamentarischen Beratungen über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen bei der Bundesversammlung eintrifft und von den Räten behandelt werden kann, ist die dringliche Behandlung des Geschäfts unabdingbar. Aus diesem Grund wird dringliche Behandlung beantragt.

B. Materielles
Es war ein denkwürdiger Tag: Am 23. September 2012 nahm das Thurgauer Volk das Projekt Bodensee-Thurtal-Strasse (Netzbeschluss BTS/OLS) mit deutlicher Mehrheit an. Die BTS sieht eine neue Linienführung der N23 (vorher H14 und H474) vor, die Städte und Dörfer umfährt und über den Richtplan optimal in die kantonale Raumentwicklung eingebunden ist. Mit der kantonalen Oberlandstrasse (OLS) werden in Ergänzung zur BTS weitere Teile des Kantons vom Durchgangsverkehr entlastet.

Derzeit verbindet die N23 (als Nationalstrasse dritter Klasse) die Nationalstrassen N7 im Westen und N1/N13 im Osten. Sie bindet den Mittel- und Oberthurgau zwar an den übergeordneten Verkehr und insbesondere auch an den Metropolitanraum Zürich an, ihr Ausbaustandard und ihre Linienführung entsprechen aber demjenigen einer Kantonsstrasse aus den 60er/70er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Das ist sowohl verkehrs- als auch immissionsmässig völlig ungenügend, zumal der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) auf der Thurtalachse insbesondere für Ortsdurchfahrten sehr hoch ist (Amriswil Köpplishaus 22’209 Fahrzeuge pro Tag; Weinfelden Kreisel West 18’936) und auch weit höher ist als auf anderen Nationalstrassen (sogar auf solchen der ersten und zweiten Klasse).

Der Ausbau der N23 (BTS) ist für den Kanton Thurgau von grösster Bedeutung. Die BTS würde das wachsende Verkehrsaufkommen endlich kanalisieren und Dörfer wie Städte vom übermässigen Verkehr entlasten. Das ist bitter nötig, gehört der Thurgau doch zu einem der Kantone mit dem schweizweit höchsten Bevölkerungswachstum.

Nach dem klaren Volksentscheid hat der Kanton Thurgau das Projekt BTS gemäss Nationalstrassengesetzgebung und mit hohen eigenen Investitionen weiterentwickelt. Im Jahr 2019 wurde die Projektierung im Rahmen der Übertragung der Strasse in Bundeseigentum dem ASTRA als pfannenfertiges generelles Projekt übergeben.

Ziel des Projekts ist es, die N23 zu einer leistungsfähigen Nationalstrasse zweiter Klasse auszubauen, dies mit einer Richt-Geschwindigkeit zwischen 80 und 100 km/h ohne Langsamverkehr. Dem Langsamverkehr wird in paralleler Projektierung unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsplanungen sowie der Bestimmungen des neuen Veloweggesetzes Rechnung getragen. Insgesamt kann bei der Planung der BTS von einem integralen Verkehrs- und Raumentwicklungsprozess gesprochen werden.

Die Projektreife der BTS ist sehr hoch, weshalb sie der Nationalrat bereits im März 2019 in den Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2019 aufgenommen hat. Im Verlauf der Beratungen im eidgenössischen Parlament wurde die N23 aber wieder aus dem Beschluss gestrichen, dies weil sie angeblich zu früh komme und die Koordination in der Ostschweiz noch verbessert werden müsse.

Während den vergangenen vier Jahren konnten die offenen Fragen betreffend Planung, Projektierung und Finanzierung ausreichend geklärt werden. Zudem konnten eine Gesamtschau der Ostschweizer Nationalstrassenplanung vorgenommen und die verschiedenen Projekte koordiniert werden. Zwischenzeitich ist sogar der Werkhof für den gesamten Abschnitt bereits in der Fertigstellung. Eine Überprüfung einzelner Projektabschnitte der N23 (BTS) steht einer Aufnahme in den Ausbauschritt 2023 nicht entgegen, im Gegenteil, die notwendige planerische Flexibilität ist eine Grundlage jeder Projektierung.

Vor diesem Hintergrund durfte der Kanton Thurgau nicht nur damit rechnen, sondern geradezu erwarten, dass die BTS vier Jahre später in den nächsten Ausbauschritt 2023 bzw. zumindest in das aktualisierte strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) mit Realisierungshorizont 2030 aufgenommen wird. Am 26. Januar 2022 ereilte den Thurgau jedoch eine Hiobsbotschaft aus Bern: Gemäss Erläuterndem Bericht (Vernehmlassung) zum nächsten Ausbauschritt 2023 will der Bundesrat die BTS vorerst nicht realisieren und «den Lösungsfächer noch einmal umfassend öffnen» und dabei «auch grundsätzliche Alternativen in die Überlegungen miteinbeziehen». Mit anderen Worten soll das Projekt auf die lange Bank geschoben werden, während 13 Milliarden Steuerfranken – auch aus dem Thurgau – andernorts in Strassenprojekte investiert werden.

Die Nichtberücksichtigung der BTS wäre ein Affront gegenüber dem Kanton Thurgau. Das Anliegen einer klaren Mehrheit des Thurgauer Volks darf nicht einfach übergangen werden. Die im Erläuternden Bericht genannten Argumente gegen die BTS sind nicht nachvollziehbar, der Handlungsbedarf auf der Thurtal-Achse ist offensichtlich. Mit einem Aufschub des Projekts geriete der Thurgau weiter in den Rückstand, denn eine bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur und gute Erreichbarkeiten sind für die Standortattraktivität und die Entwicklung des Kantons zentral. Umgekehrt würde die Zulieferung wichtiger Handels- und Industriegüter sowie landwirtschaftlicher Produkte in den Metropolitanraum Zürich zunehmend erschwert.

Die Aufnahme des Erweiterungsprojekts BTS in den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen ist für die Entwicklung des Kantons Thurgau, insbesondere der Osthälfte, von grösster Wichtigkeit. Damit wird eine Gesamtentwicklung von Raum, Mobilität, Wirtschaft, Landwirtschaft und Wohnen weiterverfolgt, die vor weit über zehn Jahren eingeleitet wurde und nun nicht einfach gestoppt und um Jahre oder Jahrzehnte verzögert werden darf. Es darf nicht sein, dass die Schweiz wirtschaftlich nach Winterthur aufhört und die östlichen Landesteile vergessen gehen!

Der Kanton Thurgau ist sich gewohnt, seine Probleme selbst zu lösen. In dieser Frage ist er indes auf die Hilfe und die Solidarität des Bundes angewiesen. Der Thurgau darf deshalb beim nächsten STEP nicht übergangen werden!

Zeitungsbericht vom 17.02.2022

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