Einfache Anfrage „Aufgeblähtes Nettovermögen korrigieren!“
Vorstoss von: SVP-Kantonsrat Vico Zahnd
Am 18. Juni 2023 stimmte das Thurgauer Stimmvolk dem Kreditbegehren über 127.2 Mio. Franken betreffend die Verwendung des Agios aus der Ausgabe von Partizipationsscheinen der Thurgauer Kantonalbank (TKB) zu.
Da der Grosse Rat an der Sitzung vom 25.01.23 in der Ziff. 2 zusätzlich folgendes beschlossen hat «Über die Verwendung von gemäss Ziff. 1 genehmigten, aber nicht realisierbaren oder von einzelnen Projektideen nicht abgeholten Beitragszahlungen beschliesst der Regierungsrat im Rahmen des Budgetprozesses. Sie sind weiterhin zur Förderung von Innovationen, zukunftsträchtigen Ideen und privaten Initiativen zu verwenden.», wird von den 127.2 Mio. voraussichtlich nie mehr etwas in den ordentlichen Haushalt zurückfliessen. Somit sind die 127.2 Mio. meiner Meinung nach umgehend vom Nettovermögen ins Fremdkapital umzubuchen. Dies ist auch aufgrund des angepassten Finanzhaushaltgesetzes sinnvoll, da im §34 Haushaltgleichgewicht Abs.4 «Von der Ausgleichsregelung von Abs. 1 und Abs. 3 kann abgewichen werden, solange das Nettovermögen des Kantons Thurgau 10% der Bilanzsumme überschreitet. Abweichungen sind im Budget, im Finanzplan und in der Jahresrechnung zu begründen.» auf das Nettovermögen abgestellt ist, wie lange man von der Ausgleichsregelung abweichen darf. Dies macht je-doch wenig Sinn, wenn das Nettovermögen mit bereits versprochenem Geld aufgebläht ist. Ich bitte den Regierungsrat deshalb, mir folgende Fragen zu beantworten.
- Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass die 127.2 Mio. Fr. vom Nettovermögen ins Fremdkapital gebucht werden müssen?
- Bis wann wird die Umbuchung vom Nettovermögen ins Fremdkapital ausgeführt?
Falls sich der Regierungsrat gegen eine Umbuchung ins Fremdkapital ausspricht: - Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass das Nettovermögen nicht unter die 10% der Bilanzsumme gemäss FHG §34 Abs. 4 fällt, wenn grössere Summen der 127.2 Mio. Fr. ausbezahlt werden müssen.