Einfache Anfrage «Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen – wo stehen wir?»
Der Krieg in der Ukraine nimmt kein Ende. Die Zahl der in der Schweiz registrierten Kriegs-flüchtlinge ist bereits auf über 50’000 gestiegen. Angesichts der schrecklichen Bilder aus den kriegsversehrten Gebieten ist die Solidarität gross.
Der Bundesrat hat am 11. März 2022 den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine angeordnet. Der Bund registriert Ankommende, verteilt sie zur Unterbringung auf die Kan-tone und stellt danach die Entscheide zum Schutzstatus S aus.
Ukrainische Schutzbedürftige dürfen einer Arbeit nachgehen und eine Wohnung mieten. Sie haben zugleich Anspruch auf Sozialhilfe und ggf. Sozialversicherungsleistungen. Die Regi-onalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben sich auf zahlreiche Anmeldungen von Per-sonen aus der Ukraine vorbereitet, um sie bei der Stellensuche im Kanton Thurgau zu unterstützen (vgl. Medienmitteilung des Kantons vom 24. März 2022).
Vor diesem Hintergrund unterbreiten wir dem Regierungsrat folgende Fragen:
- Wie viele Schutzbedürftige aus der Ukraine mit Schutzstatus S halten sich derzeit im Kanton Thurgau auf (nach Altersgruppen, Geschlecht, Nationalität)? Wie viele sind wie-der zurückgekehrt?
- Wie viele Schutzbedürftige haben sich beim RAV gemeldet? Wie viele konnten in den Arbeitsmarkt integriert werden? Wie viele werden von der Sozialhilfe unterstützt?
- Wie funktioniert die Unterbringung? Stehen genügend Kapazitäten zur Verfügung? Wie viele Schutzbedürftige sind in privaten Haushalten untergebracht?
- Wie funktioniert die Einschulung? Stehen genügend Lehrkräfte und Schulräume zur Verfügung?
- Inwiefern erachtet der Regierungsrat eine Integration als sinnvoll, nachdem der Schutz-status S rückkehrorientiert ist? Unterstützt der Kanton Rückkehrwillige?
- Mit welcher Entwicklung rechnet der Regierungsrat in den nächsten Monaten?