Einfache Anfrage: „Bäuerliches Bodenrecht“
Gemäss bäuerlichem Bodenrecht können nur ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte Landwirtschaftsland erwerben. Auch schreibt es einen Höchstpreis fest, zu dem das Land gehandelt werden darf.

Nun wird aber immer wieder festgestellt, dass der Kanton bis zum zweifachen Quadratmeterpreis bietet und so die kaufinteressierten Landwirtinnen und Landwirte, vielfach die Pächterinnen und Pächter des Landes, aushebelt. Zudem sind diese Landkäufe bei einem Kauf vom Kanton befreit von den Grundstückgewinnsteuern. Somit entgehen den Politischen, sowie den Schul- und Kirchgemeinden diese Steuern.
Im Amtsblatt Nr. 52, 2021, konnte man lesen, dass die Parzellen 554, Wald und Land sowie die Kulturlandparzelle 844 in der Gemeinde Thundorf vom Kanton käuflich erworben wurden.
Meine Fragen:
- Unter welchem Titel kann der Kanton das bäuerliche Bodenrecht umgehen und sich mit überhöhten Preisen das Land aneignen?
- Zu welchen Preisen wurden die Parzellen 554 und 844, Thundorf, aufgeteilt nach Wald und Kulturland, gehandelt?
Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.27