Mitmachen
Vorstoss

Einfache Anfrage: „Bäuerliches Bodenrecht“

Gemäss bäuerlichem Bodenrecht können nur ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte Landwirtschaftsland erwerben. Auch schreibt es einen Höchstpreis fest, zu dem das Land gehandelt werden darf.

Nun wird aber immer wieder festgestellt, dass der Kanton bis zum zweifachen Quadratmeterpreis bietet und so die kaufinteressierten Landwirtinnen und Landwirte, vielfach die Pächterinnen und Pächter des Landes, aushebelt. Zudem sind diese Landkäufe bei einem Kauf vom Kanton befreit von den Grundstückgewinnsteuern. Somit entgehen den Politischen, sowie den Schul- und Kirchgemeinden diese Steuern.

Im Amtsblatt Nr. 52, 2021, konnte man lesen, dass die Parzellen 554, Wald und Land sowie die Kulturlandparzelle 844 in der Gemeinde Thundorf vom Kanton käuflich erworben wurden.

Meine Fragen:

  1. Unter welchem Titel kann der Kanton das bäuerliche Bodenrecht umgehen und sich mit überhöhten Preisen das Land aneignen?
  2. Zu welchen Preisen wurden die Parzellen 554 und 844, Thundorf, aufgeteilt nach Wald und Kulturland, gehandelt?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.27

Artikel teilen
mehr zum Thema
Medienmitteilung
Artikel teilen
26.05.2023
Am 23. Mai führten Mitglieder der SVP, FDP und EDU auf dem Hof von Felix Würth eine... mehr lesen
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton Thurgau, Sekretariat, Schupfenzelgstrasse 12, 8253 Diessenhofen
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden