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Einfache Anfrage: «Covid-Impfung, Blut- und Organspende: Wir bitten um Fakten!»

Die beiden folgenden Anfragen an Fachstellen und deren Beantwortung lassen eine vermutlich fehlende Faktenbasis erkennen. Ich bilde diese hier ab, um den Kontext herzustellen.

Anfrage 1:

Ich möchte gerne bei Euch als Blutspezialisten quasi an der Quelle nachfragen was Fakten sind.

In den Medien ist zu lesen, dass das Blut von Personen welche eine Covid-19 Impfung erhalten haben, sehr auf den Virus “fokussiert” ist und die restliche Immunabwehr sehr stark reduziert ist (wenn ich dies als Nichtfachmann so nennen darf). Können Sie dies bestätigen?

In den USA gibt es Meldungen dass das Rote Kreuz keine Blutspenden mehr von geimpften Personen an nimmt. Gemäss lokaler Information bei unserem Kantonsspital können geimpfte nach 48 Std. wieder Blut spenden und es wird nicht erfasst bzw. gekennzeichnet ob dieses Blut von einem Geimpften stammt. Ist bei Euch, Swissmedic oder den Impfstoffherstellern eine Untersuchung gemacht worden, wie sich das Blut von Geimpften bei Ungeimpften Empfängern verhält? Oder sind hier diesbezüglich noch Untersuchungen am laufen. Dann würde mich ein diesbezüglicher Testbeschrieb freuen. Mein Immunsystem hat sich bisher einwandfrei bewährt und ich möchte keine Covid Impfung machen und ich möchte im Notfall eigentlich keine “Geimpftes” Blut erhalten. Dies ist wenn ich es richtig verstanden haben, aber leider z.Z. nicht möglich.
Kann das SRK bestätigen, dass dieses durch die mRNA genveränderte Blut für Ungeimpfte unbedenklich ist und keine negativen Folgereaktionen auslöst?

 Beantwortung zur Anfrage 1:

Mit einer Impfung gegen das Coronavirus treten die Blutspendekriterien der bestehenden Regelungen für zugelassene Impfstoffe in Kraft. Aktuell sind zwei Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 von der Swissmedic zugelassen. Bei beiden Produkten (Moderna und Pfizer/BionTech) handelt es sich um Impfstoffe, die keine lebenden Erreger enthalten (mRNA-Impfstoffe). Für beide Impfstoffe gilt eine Zurückweisung von 48 Stunden bis zur Blutspende. Personen, die nach Verabreichen eines solchen Corona-Impfstoffes Symptome entwickeln, dürfen erst sieben Tage nach vollständigem Abklingen der Symptome wieder Blut spenden. Spender mit Impfungen die nicht auf dem mRNA-Impfstoff basieren (z.B. aus Grenzgebieten),  können je nach Impfstoff eine längere Sperrfrist bis zur nächsten Blutspende haben.

Falls zulässige Informationen über den Impfstofftyp fehlen und/oder nicht erhältlich sind, muss eine vierwöchige Wartefrist bis zur Blutspende eingehalten werden. Alle diese Massnahmen dienen der Sicherheit des Spenders und der Spenderin sowie der Patientinnen und Patienten.

Swissmedic prüft zurzeit weitere Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Je nach Impfstoff könnten daraus unterschiedliche Wartefristen resultieren.

Die Wirkung über die allgemeine Immunabwehr kann ich leider nicht beurteilen. Die Meldungen aus den USA betreffen nicht die allgemeinen Spendekriterien, sondern es handelt sich um Rekonvaleszenten Plasma, das ausschliesslich bei Covid-19 Patienten/innen verwendet werden kann. Diesbezüglich laufen im Netz leider verschiedene Fake News.

Die Blutempfänger werden nicht über etwaige Impfungen oder andere Spendetauglichkeitskriterien des Spenders informiert. Da das Blut anhand strenger Kriterien und labortechnischer Verfahren überprüft wird, ist dies nicht notwendig. Falls gesundheitliche Probleme oder Nebenwirkungen bei Blutempfängerinnen oder -empfänger entstehen, können Verfahren zur Rückverfolgung auf den Spender eingeleitet werden.

Im Allgemeinen werden die inokulierten Impfstoffe mittels körpereigener Abbau-Mechanismen eliminiert. Dies gilt auch für die in den Zellen erzeugten Proteine. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Swissmedic-Webseite.

Anfrage 2:

Verzeihen sie mir meine allfällig holperig formulierten Fragen. Ich bin nicht vom Fach…Aber es brennt unter meinen Nägeln. Folgende Fragen treten aus aktuellem politischen Geschehen auf:

  1. Wie unterscheidet sich das Blut bei gleicher Blutgruppe von geimpften Menschen zum Blut von Ungeimpften?
  2. Ist gespendetes Blut von geimpften Menschen und von nicht geimpften Menschen in der jeweiligen Blutgruppe «mischbar»?
  3. Wenn ein ungeimpfter Mensch Blut von einem Geimpften erhält, was macht das mit dem Blut des Ungeimpften? Ist so ein Mensch dann über das erhaltene Blut quasi «geimpft»?
  4. Was geschieht im umgekehrten Sachverhalt: Welche Auswirkungen hat die Entgegennahme von Blut von nicht Geimpften für Geimpfte?
  5. Werden die gespendeten Blutkonserven unterschiedlich, also «von Geimpften» oder von «nicht Geimpften» gekennzeichnet?
  6. Wenn ja: wie wird das praktisch gemacht?
  7. Kann ich als nicht Geimpfter im Falle einer Fremdblutbenötigung davon ausgehen, dass ich «ungeimpftes» Blut erhalte?
  8. Unterscheiden sich die Haltbarkeit dieser beiden Bluttypen?
  9. Die Impfung ist bekanntlich nicht Langzeit getestet. Gehe ich richtig in der Annahme, dass somit auch die Auswirkungen und das Verhalten von «geimpftem» Blut nicht Langzeit getestet sein können?
  10. Wie verhalten sich obige Fragen bei Blutpräperaten?
  11. Wie verhalten sich obige Fragen bei Schwangeren bzw. für die ungeborenen Kinder?

Beantwortung 2:

Die Blutspende Schweiz SRK richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamt für Gesundheitswesens (BAG) und den Vorgaben der Regierungen der  Kantone. Die Corona-Erkrankung ist eine neue Erkrankung.

Bei uns im Kanton Thurgau:

Wir haben Richtlinien vom BAG und vom Kanton Thurgau zum Schutz der Spender und Schutz der Empfänger der Blutprodukte. Es gibt laufend Aktualisierungen der Vorgaben vom BAG und vom Kanton Thurgau.

Bezüglich der Blutspende achten wir darauf, dass der Spender nicht an Corona erkrankt ist. Die Quarantäneliste vom BAG wird bezüglich Karenz zum Blutspenden berücksichtigt. Ebenfalls gibt es eine Karenz nach der Corona-Impfung.

Das Blut wird nicht auf Corona untersucht. Grundsätzlich gibt es eine Zurückhaltung bezüglich der Transfusion von Blutprodukten an einen Patienten. Dass Schwangere Blutprodukte erhalten ist äusserst selten. Es wird nur Blut transfundiert wo wirklich nötig.

Einfache Anfrage:

Nun, die Beantwortungen sprechen für sich… Ich kann damit nicht zufrieden sein.

Via Covid Kommission wurden dieselben Fragen eingebracht; auch diese Beantwortungen ergeben keine Fakten.

Bis vor kurzem dominierte die Information, dass das Spike-Protein nicht ins Blut gelange, sondern im Gewebe der Impf- Peripherie verbleibe.

Unterdessen vermeldet nebst den alternativen Medien nun auch die Thurgauer Zeitung, dass das Spike-Protein ins Blut gelangt (Ausgabe Montag, 28.06.21 Seite 17)

Darum ersuche ich den Regierungsrat nun, wissenschaftlich begründete und doch einfach zu verstehende Antworten auf folgende Fragen zu geben:

  1. Ist dieses Spike-Protein im Blut der Geimpften gesundheitsfördernd und lebensverlängernd? Was ist bekannt darüber? Werden alle daraus resultierenden Nebenwirkungen gemeldet und erfasst?
  2. Ist es erwiesen, dass die obgenannten Karenzzeiten davor bewahren, diese Spike-Proteine in den Blutspenden zu haben?
  3. Gehe ich richtig in der Überlegung, dass bei natürlich Genesenen keinerlei Veränderungen im Blut stattgefunden hat?
  4. Ist gespendetes Blut von geimpften Menschen und von nicht geimpften Menschen in der jeweiligen Blutgruppe bedenkenlos «mischbar»?
    Welche Nachweise bestehen dazu?
    Was genau passiert mit dem Blut bei diesem Vorgang?
  5. Wenn ein ungeimpfter Mensch Blut von einem Geimpften erhält, was macht das mit dem Blut des Ungeimpften? Ist so ein Mensch dann über das erhaltene Blut quasi «geimpft»? Wie verhält sich dies bei einer Organspende bei gleichem Sachverhalt? Welche Tests oder Abklärungen wurden konkret gemacht?
  6. Nach welchen strengen Kriterien wird das Blut in den Labors geprüft? Wird aktuell anders geprüft als vor Corona?
  7. Wäre es nicht sinnvoll aufgrund der momentan sehr unklaren Datenlage, geimpfte und nicht geimpfte Blutspenden entsprechend zu deklarieren? Wer ist verantwortlich für diesen Sachverhalt im Thurgau? Basierend, dass es keine Langzeiterfahrungen und kaum diesbezügliche Erkenntnisse gibt, dürfte eine ungeimpfte Person das Recht haben, auch ungeimpftes Blut bei einer Blut Benötigung zu erhalten, solange niemand nachweisen kann, dass keine gesundheitliche Gefährdung davon ausgehen könnte. Hat eine ungeimpfte Person das Recht, im Bedarfsfall auch ungeimpftes Blut oder ein ungeimpftes Organ zu erhalten?

Ich bedanke mich für die Beantwortung.

Jürg Wiesli (SVP) , Peter Schenk (EDU)

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