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Einfache Anfrage «Härtefallgelder zur Entlastung von Versicherungen?»

Von Covid-Härtefallgeldern haben offenbar auch gewisse Versicherungsgesellschaften profitiert: So wurden Unternehmen, die sich vorausschauend gegen den Pandemie-Fall versichert und dafür Prämien bezahlt hatten, dazu angehalten, zuerst Härtefallgelder zu beziehen, womit sich die Versicherungsleistungen auf Staatskosten reduzieren liessen. Härtefallgelder sind als eine Art «ausserordentliche Sozialhilfe für Unternehmen» für Unternehmen gedacht, die durchs Netz fallen – aber nicht für Unternehmen, deren Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist. Die Versicherung hat für die Schadensdeckung vorgängig jahrelang Prämien erhalten und steht dafür im Schadenfall in der Pflicht. Dieser darf sie sich nicht auf Kosten der Steuerzahler entledigen.

Genauso konsequent, wie der Kanton kleine Unternehmen anpackt, die zu viel Härtefallgelder bezogen haben, sollten auch grosse Versicherungen angepackt werden, die sich auf Kosten der Steuerzahler ihren Zahlungspflichten zu entledigen versuchen.

Im Rahmen des Covid-19-Härtefallprogramms unterstützte auch der Kanton Thurgau Unternehmen, die wegen den staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Dabei richtete er – gestützt auf die Covid-19-Härtefallverordnungen (HFMV) des Bundes – individuell festgelegte Härtefallbeiträge à fonds perdu aus.

Wie sich nun herausstellt, haben sich auch gewisse Versicherungen die Härtefallgelder zunutze gemacht. So wurden Unternehmen, die sich vorausschauend gegen den Pandemie-Fall versichert und dafür Prämien bezahlt hatten, dazu angehalten, zuerst Härtefallgelder zu beziehen, womit sich die Versicherungsleistungen auf Staatskosten reduzieren liessen. Die Thurgauer Zeitung berichtete am 18. März 2023 über einen solchen Fall in Wil SG.

Härtefallgelder sind als eine Art «ausserordentliche Sozialhilfe für Unternehmen» für Unternehmen gedacht, die durchs Netz fallen – aber nicht für Unternehmen, deren Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist. Die Versicherung hat für die Schadensdeckung vorgängig Jahre – wenn nicht jahrzehntelang Prämien erhalten und steht dafür im Schadenfall in der Pflicht. Dieser darf sie sich nicht auf Kosten der Steuerzahler entledigen.

Wie der Thurgauer Zeitung vom 16. März 2023 zu entnehmen ist, hat der Kanton im Zusammenhang mit Härtefallgeldern mehrere Missbräuche festgestellt. Er fordert von 51 (mutmasslich eher kleinen) Unternehmen aus der Gastro-, Fitness- und Reisebranche Härtefallgelder im Umfang von 1.1 Mio. Franken zurück. Es ist zweifellos richtig, wenn zu Unrecht bezogene Härtefallgelder konsequent zurückgefordert werden. Aber genau so konsequent, wie kleine Unternehmen angepackt werden, sollten auch grosse Versicherungsgesellschaften angepackt werden, die sich auf Kosten der Steuerzahler ihren vertraglichen Zahlungspflichten zu entledigen versuchen.

Vor diesem Hintergrund unterbreiten wir dem Regierungsrat folgende Fragen:

  1. Gibt es auch im Kanton Thurgau solche Fälle? Wie wird das überprüft?
  2. Wie stellt(e) der Kanton sicher, dass Härtefallgelder nur an in Not geratene, folglich nicht versicherte Unternehmen ausgerichtet wurden?
  3. Was unternimmt der Kanton, um Versicherungen dazu anzuhalten, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und diese nicht auf die Steuerzahler abzuwälzen?
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