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Vorstoss

Einfache Anfrage “Keine Benachteiligung für nachhaltige Bauweise mit Holz”

Wer heute baut und trotzdem nachhaltig handeln will, hat in Bezug auf Gebäudeentwurf, Architektur, Gestaltung, Tragwerkskonzepte, Konstruktion, Gebäudetechnik und durchaus auch in Bezug auf die Materialwahl mehrere Einflussfaktoren zu beachten. Dem nachwachsenden, einheimischen Roh- und Baustoff kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Der Baustoff vor der eigenen Tür ist mit wenig Energie- und Transportaufwand belastet und weist eine gute CO2-Bilanz auf. Die Konstruktion in Holz verlangt aber in der Regel eine deutlich grössere Decken- und Dachstärke als die Massivbauweise.

Eine konsequente Systemtrennung der Gebäudetechnik vom Tragwerk ist zudem eine Grundanforderung beim nachhaltigen Bauen. Das bedeutet, dass die Gebäudeinstallationen nicht in den Tragschichten, sondern in jederzeit zerstörungsfrei zugänglichen Installationsräumen vorzusehen sind. Dies wird beim heutigen Bauen leider noch zu wenig umgesetzt, weil für eine Systemtrennung höhere Konstruktionshöhen notwendig sind, ist aber auch für nachhaltiges Bauen in Massivbauweise anzustreben, um der unterschiedlichen Lebensdauer von Konstruktion und Installation begegnen zu können.

So werden Holzbauten und damit das nachhaltige Bauen bei beschränkenden Höhenmassen im Baureglement oftmals benachteiligt, da bei knapp bemessener Höhe aufgrund der höheren Deckenstärke geringere Raumhöhen verbleiben würden. Das Ziel besteht darin, die bestehende Benachteiligung zu eliminieren.

Die Vorstösserinnern und Vorstösser bitten den Regierungsrat um die Beantwortung von folgenden Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass nachhaltige Bauweise und besonders Holzbauten bei Höhenbeschränkungen in der Regelbauweise gemäss aktuellem PBG respektive Höhenvorgaben in Baureglementen benachteiligt werden?
  2. Unterstützt der Regierungsrat das Anliegen, die momentan vorhandene Benachteiligung zu eliminieren?
  3. Beabsichtigt der Regierungsrat, die PBV dahingehend anzupassen, dass im Sinne von §34 und §35 ein neuer Zuschlag bei Höhen eingeführt wird für Holzbauten von beispielsweise 5-10% bei begründeter Abweichung von Normdecken in Massivbauweise?
  4. Kann sich der Regierungsrat eine andere Massnahme vorstellen? Sieht er Bedarf für eine Gesetzesrevision des PBG (z. B. Ergänzung von §18 mit neuem Abs. 2 analog Abs. 1 für energieeffizientes Bauen)?
  5. In welchem Zeitrahmen wäre eine Anpassung vorgesehen?
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