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Einfache Anfrage: „Notfallpraxis“

Damit in der medizinischen Grundversorgung keine Versorgungslücke entsteht braucht es genügend und gut funktionierende Hausarztpraxen. Viele Hausärztinnen und Hausärzte werden in den nächsten Jahren pensioniert. Für diese Praxen eine gute Nachfolge zu finden, wird zunehmend schwieriger. Dieser Trend hat verschiedene Gründe. Einer dieser Gründe ist die Übernahme des Notfalldiensts innerhalb des Dienstkreises. Jeder Dienstkreis ist für die Organisation des Notfalldienstes verantwortlich. Alle in diesem Dienstkreis praktizierenden Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet Notfalldienst zu leisten.

Die Grundlagen zur Regelung des Notfalldienstes bildet das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11). Art. 40 Abs. 1 lit. g MedBG hält fest, dass Personen, die einen universitären Medizinalberuf privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, bestimmte Berufspflichten obliegen, unter anderem, nach Massgabe der kantonalen Vorschriften in Notfalldiensten mitzuwirken. Diese kantonalen Vorschriften finden sich für den Kanton Thurgau in § 19 GG. Übernimmt eine Ärztin oder ein Arzt eine Hausarztpraxis, verpflichtet er sich Notfalldienst zu leisten. Dies bedeutet, Nachtdienstschichten, Wochenenddienste und Feiertagsdienste.

Die beiden Spitäler Münsterlingen und Frauenfeld führen eine ambulante Notfallpraxis. Die Hausärzte in diesen Regionen (Dienstkreis) haben die Möglichkeit sich diesen Notfallpraxen anzuschliessen.

Die Idee, das Modell einer solchen Notfallpraxis für seine Region zu übernehmen, hatte ein innovativer Hausarzt aus Sulgen, dem Dienstkreis 10 (Bischofszell – Kradolf – Sulgen – Erlen).

Er hat eine Notfallpraxis aufgebaut, die für die im Dienstkreis tätigen Ärztinnen und Ärzte den Notfalldienst an den Wochenenden und den Feiertragen übernimmt. Die Hausarztpraxen haben die Möglichkeit, sich dieser Notfallpraxis anzuschliessen und so eine Befreiung vom Wochenend und Feiertagsdienst zu erlangen. Das verbessert die Chancen zur Praxisübergabe.

Die regionale Nähe, verbunden mit kurzer schneller Reaktionszeit, ist ein Standortvorteil und gilt es sicherzustellen:

  1. Wie sind die Notfallpraxen in Frauenfeld und Münsterlingen organisiert und finanziert?
  2. Unterstützt die Spital Thurgau AG oder der Kanton TG diese beiden Notfallpraxen finanziell?
  3. Für welche konkreten Leistungen werden die Notfallpraxen vom Kanton finanziell unterstützt?
  4. Welche Kriterien müsste die Notfallpraxis Sulgen erfüllen, damit der Kanton diese finanziell unterstützten würde?
  5. Kann sich der Regierungsrat auch in anderen, weit von den beiden Kantonspitälern entfernten Regionen eine Notfallpraxis vorstellen (privat oder durch die Spital Thurgau betrieben)?
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