Einfache Anfrage: „Propaganda mit Staatsgeldern“

Im Gegensatz zu Ländern wie China und Russland haben sich in demokratischen Staaten der Staat sowie Einheiten, welche zum wesentlichen Teil von ihm finanziert werden, neutral zu verhalten. Auch thurgaukultur.ch, ein Kulturportal, welches praktisch vollständig vom Kanton Thurgau finanziert wird (über Fr. 250’000.–/Jahr), wäre daher zur politischen Neutralität verpflichtet. Immer aber wieder lese ich dort Attacken gegen eine dem Portal offenbar nicht genehme Partei (z.B. Kampagne gegen Fragen des heutigen RR Martin und mir zur Kulturstiftung, Abrechnung mit einem SVP-Stadtpräsidenten, Lächerlichmachung einer SVP-Kantonsratskandidatin, Artikel gegen die SVP Kreuzlingen, welche eine Abstimmung verlangt). Wobei sich nebenbei fragt, was politische Meinungsäusserung überhaupt auf einem Kulturprotal zu suchen hat.
Mir stellen sich folgende Fragen:
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass sich vom Kanton finanzierte Einheiten an das Gebot der politischen Neutralität halten?
- Ist der Regierungsrat im konkreten Fall bereit, die Leistungsvereinbarung an die Einhaltung grundsätzlicher demokratischer Prinzipien zu koppeln?