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Einfache Anfrage «Rückbau von ausser Betrieb genommenen Werkleitungen in Kantonsstrassen-parzellen»

Wenn in Kantonsstrassen Werkleitungen neu verlegt werden, muss meistens ein neues Trasse gesucht werden, denn die bestehenden Werkleitungen sind noch in Betrieb. Bei Grabarbeiten für neu verlegte Werkleitungen werden die alten zum Vorschein kommenden Werkleitungen selbstverständlich entfernt und fachmännisch entsorgt.

  1. Woher nimmt das kantonale Tiefbauamt die gesetzlichen Grundlagen für die. Weisung über Anlagen in Kantonsstrassen vom 10.8.2020 ?
  2. Wieso müssen stillgelegte Werkleitungen durch separate Grabarbeiten entfernt und entsorgt werden ?
  3. Wäre es nicht möglich z.B. alte Wasserleitungen mit Seewasser oder mit Wasser aus einem Regenwasserspeicher für die Landwirtschaft und Gartenbaubetriebe zu nutzen ?
  4. Ist sich das Tiefbauamt bewusst, dass bei separaten Grabarbeiten für das Entfernen von stillgelegten Werkleitungen die Bauzeit unnötig verlängert wird ?
  5. Heute wird bei stark befahrenen Strassen z.T. grabenlos Werkleitungen durch bohren oder schiessen verlegt. Muss dann zusätzlich die Strasse aufgebrochen werden um die alten Werkleitungen zu entfernen ?
  6. Darf das Berstverfahren nicht mehr angewendet werden ? (Bei diesem Verfahren bleibt die alte Leitung im Boden)

Begründung:

Wenn in Kantonsstrassen Werkleitungen neu verlegt werden, muss meistens ein neues Trasse gesucht werden, denn die bestehenden Werkleitungen sind noch in Betrieb. Bei Grabarbeiten für neu verlegte Werkleitungen werden die alten zum Vorschein kommenden Werkleitungen selbstverständlich entfernt und fachmännisch entsorgt. Dass sämtliche Werkleitungen, welche nicht mehr in Betrieb sind mit nachträglichen, separaten Grabarbeiten in Kantonsstrassen entfernt werden müssen, finde ich als ein Luxus-Problem.
In meiner 45-jährigen praktischen Erfahrung im Strassen und Tiefbau sind mir keine unfallgefährdete Setzungen durch defekte Werkleitungen (nicht mehr in Betrieb) in Kantonsstrassen bekannt.

Die Alternative, die alten Werkleitungen mit Fliessmörtel aufzufüllen kann nur teilweise angewendet werden. Die meisten Werkleitungen weisen kein einheitliches Gefälle auf oder sind nicht dicht (z.B. Zores). Die spätere Entsorgung ist ebenfalls verteuernd (Kunststoffleitungen oder Stahlleitungen müssen vom Fliessmörtel getrennt werden! )
Also lassen wir die ausser Betrieb genommenen Werkleitungen wo sie sind und bei späteren Werkleitungsbauarbeiten werden sie dann sowieso entfernt und entsorgt. Der Strassenverkehr ist bestimmt dankbar, wenn die nachträgliche Behinderung durch erneute Grabarbeiten nicht noch zusätzlich verlängert wird.

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