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Einfache Anfrage: „Strommangellage versus Förderprogramme“

Vor einigen Tagen wurden die Energieversorgungsunternehmen der Gemeinden (EVU) von der OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen) via EKT beauftragt, den Grossbezügern, bzw. ihren Kunden, eine E-Mail mit einer Broschüre zuzustellen. In dieser Broschüre werden die Grossbezüger aufgefordert, sich

Zitat: «Überlegungen anstellen, wie sie mit einer länger andauernden Strommangellage umgehen würden – und welche Massnahmen sie vorsorglich treffen können.»

Auch aus den Medien ist zu erfahren, dass wir uns in Zukunft mit den Folgen von Stromknappheit und Stromausfällen auseinandersetzen müssen. Die lückenlose und si-chere Versorgung mit elektrischer Energie ist einer unserer wichtigsten Eckpfeiler für eine funktionierende Wirtschaft, für die Sicherstellung des geordneten Lebens und für das Funktionieren der Schweiz als solches. Einen länger andauernden Stromausfall können und dürfen wir uns nicht leisten.

Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 verlangt eine Reduktion der CO2 Emissionen. Ein Grossteil der Massnahmen hat einen erhöhten Energiebedarf von elektrischer Energie zur Folge (Beispiel Elektromobilität, Substitution fossiler Heizungen durch Wärmepumpen).

Die laufenden Förderprogramme bezwecken, dass die Thurgauer Bevölkerung in die-sen Bereichen aktiv und rasch einen Wandel vollzieht. Die Folge davon ist aber ganz klar ein erhöhter Bedarf von elektrischer Energie.

Erschwerend kommt hinzu, dass das Schweizervolk beschlossen hat, aus der Kernenergie auszusteigen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich einige Fragen, die wir vom Regierungsrat gerne beantwortet hätten:

  1. Hatte der Regierungsrat Kenntnis von der Beauftragung an die Energieversorgungsunternehmen der Gemeinden (EVU)?
  2. Ist der Regierungsrat einverstanden damit, dass diese Information an die EVU’s delegiert wird?
  3. Wie hoch gewichtet der Regierungsrat die Wichtigkeit der Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie in Bezug auf die Wirtschaftsförderung und das Bevölkerungswachstum?
  4. In welcher Beziehung können die Förderprogramme, die eine Verlagerung zur elektrischen Energie nach sich ziehen, mit der erhöhten Gefahr von Energieeng-pässen in Einklang gebracht werden?
  5. Wer bestimmt bei einem Stromausfall infolge Überlast, welcher Verbraucher keine elektrische Energie mehr beziehen darf?
  6. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass genügend Reserve in der Produktionska-pazität das beste Mittel gegen eine Strommangellage ist?
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