Einfache Anfrage «Überprüfung der ausserordentlichen Regelung des Ruhegehalts für den Regierungsrat»
Im Kanton Thurgau haben die Mitglieder des Regierungsrats bis zum Einsetzen der Altersrente der Pensionskasse Thurgau Anspruch auf ein Ruhegehalt, sofern sie beim Ausscheiden aus dem Amt das 50. Altersjahr vollendet haben und nicht die Freizügigkeitsleistung in Anspruch nehmen.

Einfache Anfrage von Kantonsräten Oliver Martin und Beat Stump
Das Ruhegehalt erhalten die demissionierten Regierungsräte bis sie 63 Jahre alt sind, danach wechseln sie in die ordentliche Pensionskasse. Das maximale Ruhegehalt liegt bei 50 % der beitragspflichtigen Besoldung jährlich.
Aufgrund der angespannten Finanzlage fragen wir die Regierung ob sie bereit ist, die Regelung betreffend Ruhegehalt über eine Revision der PKVO zu ändern und damit mit gutem Beispiel der angespannten Finanzlage mit Vorbildfunktion entgegenzuwirken.