Einfache Anfrage „Unentgeltliche Rechtspflege – zu kostspielig?“
In Artikel 29 der Bundesverfassung (BV) ist festgeschrieben, dass jede Person vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen grundsätzlich gleich und gerecht zu behandeln ist. Jede Partei hat Anspruch auf rechtliches Gehör. Ausserdem kann jede Person, die nicht über die notwendigen Mittel verfügt, unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen, sofern ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Zudem kann ein unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt werden, wenn dies zur Wahrung ihrer Rechte nötig ist.
Im Geschäftsbericht des Kantons Thurgau sind solche Beträge für die unentgeltliche Rechtspflege aufgelistet. Im Jahr 2021 wurden dafür allein im (Strafrecht/Zivilrecht?) Kosten von 1’824’410 CHF aufgewendet. Eine beachtliche Summe, welche die Steuerzahlen mitfinanzieren. Es scheint, dass die unentgeltliche Rechtspflege eine willkommene Zusatzeinnahme für Anwälte ist und deshalb auch gut genutzt wird.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen zur unentgeltlichen Rechtspflege:
- Welche Kosten verursachte die unentgeltliche Rechtspflege (Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, jeweils Kosten und Entschädigungen) im Kanton Thurgau im letzten Jahr und vor zehn Jahren?
- Sind für die Anwaltskosten eines Falles Pauschalbeträge, Maximalkosten oder unbegrenzte Kosten vorgesehen?
- Wie kann der Regierungsrat die hohen Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege reduzieren?