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Einfache Anfrage: “Was blüht dem Thurgau mit dem neuen CO2-Gesetz?”

Nach dreijähriger Debatte hat das Bundesparlament am 25. September 2020 dem neuen Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemmissionen (CO2-Gesetz) zu-gestimmt. Das neue Regelwerk untergräbt die liberalen Grundsätze unserer Wirtschaft: Obwohl der Erfolg der Schweiz nicht auf bevormundenden Gesetzen, sondern auf Freiheit und Eigenverantwortung beruht, setzt man lieber auf neue Vorschriften, Verbote und Zwangsabgaben. Dabei wird der Fortschritt, gerade im Bereich des Umweltschutzes, vor allem dank der Investitionen mittelständischer Unternehmen (KMU) in neue Technologien und innovative Produkte erzielt.

Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Trotz eines Bevölkerungswachstums von 27%, welches einen Grossteil der Effizienzgewinne zunichte macht, sind die Gesamt-Emmissionen der Schweiz gegenüber 1990 um 14% zurückgegangen.

Noch besser sieht es aus, wenn nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden wie beim Vergleich der Gesamt-Emmissionen einer 6,7-Mio.-Schweiz (1990) mit einer 8,6 Mio.-Schweiz (2020), sondern die Pro-Kopf-Emmissionen. Diese hat die Schweiz in den letzten 10 Jahren um rund 20 % reduziert und damit das selbst gesetzte Ziel bis 2020 erreicht. Bis 2030 dürften die Emmissionen bei gleichbleibenden Reduktionen sogar um 50% gegenüber 1990 zurückgehen, womit die Pariser Klimaziele ohne zusätzliche Verbote und Abgaben, die unsere Wettbewerbsfähigkeit einschränken, erreicht werden.

Die Stossrichtung des neuen CO2-Gesetzes ist aber eine völlig andere. Mit neuen bzw. erhöhten Abgaben werden Kosten von schätzungsweise 30 bis 40 Mrd. Franken verursacht: 12 Rappen mehr an der Zapfsäule für Benzin und Diesel, was eine Familie 400 Franken pro Jahr kosten kann, die Verdoppelung der CO2-Abgaben auf Öl und Gas, was eine Familie zusätzlich 800 Franken pro Jahr kosten kann, und die neue Abgabe auf Flugtickets, die eine Familie zusätzlich 500 Franken pro Jahr kosten kann.

Die neuen Abgaben treffen vor allem den hart arbeitenden Mittelstand, werden aber auch die Verwaltungen und Finanzen der Kantone und der Gemeinden belasten. So verpflichtet das neue CO2-Gesetz die Kantone, folgende strengeren Vorschriften im Gebäude- und Anlagenbereich zu vollziehen und dem Bund regelmässig Bericht zu erstatten:

– Betreiber von Anlagen (Bauten, Verkehrswege, Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Schiffe, Luftfahrzeuge etc.) müssen die Emissionen so weit begrenzen, wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Art. 62 i.V.m. Art. 8 CO2-Gesetz);

– CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen, die von Gebäuden ausgestossen werden, müssen bis 2026/2027 um 50% gegenüber 1990 vermindert werden (Art. 62 i.V.m.
Art. 9 CO2-Gesetz);

– Altbauten, deren Heizanlage ersetzt wird, dürfen ab 2023 pro Jahr höchstens 20 kg CO2 aus fossilen Brennstoffen pro m2 Energiebezugsfläche verursachen, wobei dieser Wert alle fünf Jahre um 5 kg CO2 zu reduzieren ist (Art. 62 i.V.m. Art. 10 CO2-Gesetz);

– Neubauten dürfen ab 2023 durch ihre Heizanlage grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen (Art. 62 i.V.m. Art. 10 CO2-Gesetz).

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wo steht der Kanton Thurgau aufgrund seiner bisherigen Anstrengungen bei der Um-setzung der neuen Vorgaben? Wo steht er im Vergleich mit anderen Kantonen?
  2. Was kommt mit den neuen Vorgaben einerseits auf den Kanton und die Gemeinden und andererseits auf die Thurgauerinnen und Thurgauer zu?
  3. Welche Auswirkungen haben die restriktiven Grenzwerte zum CO2-Ausstoss von Heizanlagen auf die Wohnkosten? Was bedeutet das für Eigentümer und Mieter?
  4. Welche Folgen hat die Eintragung der CO2-Ausstoss-Daten in das weitgehend öffent-liche Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) für die Eigentümer? Kann das die Gewährung und Aufstockung von Hypothekarkrediten erschweren oder verhindern?
  5. Wie viel wird es den Kanton voraussichtlich kosten, die neuen Vorgaben umzusetzen?Wie viele neue Stellen werden dafür beim Kanton voraussichtlich benötigt? Können Aussagen zu den Gemeinden gemacht werden?

Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung unserer Fragen.

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