Einfache Anfrage: Werkhofplanung: Braucht es wirklich noch vier Werkhöfe?
Das DBU hat an einer Medienkonferenz am 18.3.2021 informiert, dass der Kanton Thurgau plant, mit einer Gesetzesrevision rund 200 Kilometer Kantonsstrassen an die Gemeinden abzutreten und somit das Kantonsstrassennetz massiv zu reduzieren. Gleichzeitig wird betont, dass es nach wie vor 4 Werkhöfe für den Unterhalt braucht.
In einer parlamentarischen Diskussion im Thurgauer Grossen Rat zum Thema Werkhofbau am 12. Februar 2020 äusserten sich die Fraktionssprecher von GP, SVP, FDP, EDU und GLP kritisch zum geplanten Werkhofprojekt des Tiefbauamtes und forderten insbesondere die nochmalige genauere Prüfung von Synergien mit bestehenden Standorten. In der Schlussantwort der Regierung betonte das zuständige Regierungsmitglied, dass pro Unterhaltsbezirk rund 200 Kilometer Kantonsstrassen zu bewerkstelligen sind. Ein grösserer Umfang würde wenig Synergien bringen und die Infrastruktur des Werkhofs an einem Ort auch sprengen. 200 Kilometer, so die Antwort weiter, seien für die betrieblichen Abläufe ideal.
Nun aber soll das Kantonsstrassennetz von rund 740 Kilometer auf rund 540 Kilometer reduziert werden und auch der zusätzliche Unterhaltsauftrag der Bundesstrasse N23 von Bonau bis Arben dürfte gemäss Antwort des Regierungsrates vom 17. Dezember 2019 dereinst wegfallen und vom ASTRA übernommen werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Braucht es nach der Reduktion des Kantonsstrassennetzes von 7 40 Kilometer auf 540 Kilometer und dem späteren Wegfall des Unterhaltsauftrages der Bundesstrasse von Bonau bis Arben ab 2023 noch vier Unterhaltsbezirke mit je einem Werkhof?
2. Ist es aus finanzieller Sicht wirklich sinnvoll, vor dem Netzbeschluss des Grassen Rates im 2022 über den Umfang des zukünftigen Kantonsstrassennetzes an einem Werkhof-Neubau weiterzuplanen und demnächst einen entsprechenden Objektkredit zu beantragen?