Einfache Anfrage: „Wird im Kanton Thurgau das generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf und an Strassen, Wegen und Plätzen umgesetzt?“
Einfache Anfrage: „Wird im Kanton Thurgau das generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf und an Strassen, Wegen und Plätzen umgesetzt?“
Von SVP-Kantonsrat Paul Koch
Seit 2001 besteht in der Schweiz zum Schutz des Grund- und Trinkwassers ein generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, weil
die Substanzen dort leicht aus- und abgewaschen werden und in die Gewässer gelangen. Ausgenommen ist nur die Behandlung von Problempflanzen entlang der Kantons- und Nationalstrassen. Die Verwendung von Herbiziden ist gemäss Chemikalien-RisikoreduktionsVerordnung (ChemRRV) nicht nur auf und an Strassen, Wegen und Plätzen verboten, sondern auch auf Dächern, Terrassen und auf Lagerplätzen.
Aber, wenn ich mich umschaue, wo ausserhalb der Landwirtschaft solche chemischen Mittel eingesetzt werden, stellen sich einige Fragen zum Verbot gemäss ChemRRV. Aktuell werden solche Herbizide und viele andere synthetische «Pflanzenschutzmittel», wie Fungizide und Insektizide, bei privaten und öffentlichen Gärten, Wegen, Plätzen, Terrassen, Lagerplätzen und Dächern ausgebracht. Fehlt es an der Information durch den Gesetzgeber, an der Kontrolle oder ist es ein Gesetz, das nur in der Schublade liegt, weil es niemanden interessiert? Es muss alles unternommen werden, damit keine Herbizide auf und an Strassen, Wegen und Plätzen mehr ausgebracht werden.