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Vorstoss

Einfluss einer institutionellen Anbindung an die EU für den Kanton Thurgau

Vorstoss von: SVP-Kantonsrat Oliver Martin und Paul Koch

Der Bundesrat hat am 8. März das Mandat für die Verhandlungen mit der Europäischen Union bekannt gegeben.
Aus dem Verhandlungsmandat ergeben sich dringliche Fragen, die auch in die Zuständigkeit unseres Kantons fallen. Wir bitten unsere Regierung diese Fragen zu beantworten.

  1. Kann die Kantonsregierung abschätzen, welche finanzpolitischen Implikationen die neuen, regelmässigen Beiträge der Schweiz an die EU für unseren Kanton hätten? “Welche Massnahmen werden vom Regierungsrat beschlossen, damit diese Ausgaben kompensiert werden müssen?
  2. Wie hat sich die Kantonsregierung beim Bundesrat eingebracht, um die kantona-len Hoheiten, insbesondere gegenüber den sogenannten «EU-Beihilferegeln», zu wahren? Welche Dienstleistungen gehören in der Auffassung des Regierungsrats zu der Grundversorgung (Energieversorgung, Kantonalbanken etc.), welche zu Gunsten der Bevölkerung durch den Kanton und/oder den Bund erbracht werden müssen? Wo sieht die Kantonsregierung mögliche Einschränkungen der Erbringer dieser Grundversorgung durch die institutionelle Anbindung an die EU?
  3. Wird der Regierungsrat den Bundesrat dazu auffordern, dass folgende Punkte des Landverkehrsabkommens als unverhandelbar gelten? Verbot von Gigalinern, Ka-botageverbot, Nacht- und Sonntagsfahrverbot, Verbot eines Kapazitätsausbaus im alpenquerenden Strassengüterverkehr, Höchstsätze der LSVA, keine Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs gegenüber der EU.
  4. Die Schweiz müsste voraussichtlich ihren Strommarkt im Sinn der EU-Praxis stär-ker öffnen. Seit den massiven Preisanstiegen im Zug des Ukraine-Kriegs ist aber die Liberalisierung des Strommarkts in der Schweiz im Moment nicht hoch im Kurs. Inwiefern wird ein Stromabkommen mit Änderungen beim «Strommarktde-sign» nach EU-Vorbild die Bevölkerung und Wirtschaft in unserem Kanton vor starken Preissprüngen schützen? Welche Auswirkungen hätte die Anpassung auf die kantonalen Versorger? Inwiefern würde ein Stromabkommen die Vergabe von Konzessionen beeinflussen?

Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen.

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