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„Erneuerbar Heizen – Weg von den fossilen Brennstoffen“

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesetz über die Energienutzung (ENG) anzupassen, so dass bei Neubauten der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen gedeckt wird. Für den Heizungsersatz definiert der Regierungsrat einen Absenkpfad, welcher einen steigenden Mindestanteil erneuerbarer Energie bis ins Jahr 2030 vorgibt. Ab dem Jahr 2030 soll grundsätzlich nur noch erneuerbare Energie zum Einsatz kommen, sofern dies technisch möglich ist und die Lebenszykluskosten im Vergleich mit einer fossilen Lösung nicht wesentlich höher liegen. Der Regierungsrat regelt Ausnahmen, Härtefälle und unterstützende Fördermassnahmen.

Begründung Im Jahr 2019 waren Erdöl- und Erdgasheizungen im Kanton Thurgau verantwortlich für 31% der CO2-Emissionen. 63% der Gebäude wurden 2019 noch mit fossiler Energie beheizt. Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre CO2-Emissionen auf netto Null zu senken. Der Regierungsrat hat sich mit dem Energiekonzept 2030 das Ziel gesetzt, den fossilen Energieverbrauch bis 2030 um 40% zu reduzieren, im Vergleich mit dem Jahr 2020. Um diese Ziele zu erreichen, müssen neue Heizsysteme mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei der Wärmeerzeugung verfügen wir bereits heute über die notwendige Technologie, um Gebäude mit ausschliesslich erneuerbarer Energie zu versorgen. Die Lebenszykluskosten der erneuerbaren Heizsysteme sind in vielen Fällen sogar tiefer als jene der fossilen Systeme. Weiter wird mit dem Einsatz von erneuerbaren Systemen die Abhängigkeit vom Ausland als Lieferant der fossilen Brennstoffe reduziert und die Eigenversorgung erhöht.

Abbildung 1: Lebenszykluskosten von Heizsystemen im Thurgau, Quelle: erneuerbarheizen.ch

Aktuell ist es im Thurgau (unter gewissen Auflagen) weiterhin zulässig, für Heizungen und die Produktion von Warmwasser fossile Systeme einzusetzen. Neue Gasheizungen müssen dazu mit 20% Biogas betrieben werden. Dabei verbleibt weiterhin ein Anteil von 80% fossilem Gas, dessen Verbrennung das Klima während der ganzen Lebensdauer einer Gasheizung von durchschnittlich 20 Jahren belastet.

Diese Motion verlangt, dass für Neubauten ausschliesslich erneuerbare Energie für Heizung und Warmwasser verwendet wird. Für den Heizungsersatz definiert der Regierungsrat einen Absenkpfad mit Mindestanteilen erneuerbarer Energie, wie bereits heute in ENG § 8a Abs 2 geregelt. Ab dem Jahr 2030 soll ausschliesslich erneuerbare Energie zum Einsatz kommen, sofern die Lebenszykluskosten nicht wesentlich höher liegen als bei einer fossilen Lösung (Der Kanton Zürich kennt hier eine Regelung von 5%). Zu den Lebenszykluskosten zählen Investitionskosten, Betriebskosten, sowie für den Betrieb notwendige Zusatzinvestitionen.

Der Bezug erneuerbarer oder mit erneuerbaren Energien hergestellter synthetischer Brennstoffe ist als Ersatzlösung zulässig.

Der Regierungsrat regelt Ausnahmen und Härtefälle. Für Gebiete, welche im Energierichtplan als Fernwärmegebiete oder Wärmeverbundsgebiete bezeichnet sind, können Ausnahmen vorgesehen werden. Der Anschluss an das Wärmenetz hat jedoch unmittelbar zu erfolgen, sobald der Anschluss möglich wird.

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