Interpellation: ,,Covid-19 im Vergleich zu früheren Grippewellen “
Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
Vorbemerkung: Sollten keine verlässlichen kantonalen Daten vorhanden sein, können sinngemäss auch die Daten der nationalen Sentinella-Statistiken zur Beantwortung verwendet werden.
1. Wie viele an Covid-19 Erkrankte mussten sich seit Januar 2020 in Spitalbehandlung begeben und wie war der Verlauf der Spitalbelegung (inkl. Zahlen für Intensivstationen) bis heute (Bitte graphisch aufarbeiten)? Wie viele von diesen an Covid-19 Erkrankten hatten bereits vor ihrer Spitaleinweisung eine oder mehrere Vorerkrankungen?
2. Wie viele an Grippe Erkrankte gab es pro Jahr seit 2015 bis heute welche sich in Spitalbehandlung begeben mussten und wie war der Verlauf der Spitalbelegung (inkl. Zahlen für Intensivstationen) bis heute (Bitte auch graphisch aufarbeiten)?
3. Wie viele Grippeerkrankungen wurden von den Ärzten im Kanton Thurgau für die Jahre 2015 bis 2020 pro Jahr gemeldet? Wie war der Verlauf der jeweiligen Grippesaison (Bitte auch graphisch aufarbeiten mit Ansteckungszahlen).
4. Wie viele Grippetote gab es in den Jahren 2015 bis und mit 2020 pro Jahr?
5. Wie sieht der Vergleich aus von Grippeerkrankten und -toten seit 2015 bis heute im Vergleich zu an Covid-19 Erkrankten und Toten? Bitte in Jahreskurven mit Zahlen darstellen.
6. Wie sehen die Sterblichkeitslisten seit 2015 bis heute aus. Gibt es eine Übersterblichkeit wegen Covid 19?
7. Wurden alle Covid-19 Toten im Thurgau obduziert und festgestellt, ob sie an Covid-19 starben oder auf Grund ihrer Vorerkrankungen? Falls keine Obduktion durchgeführt wurde: nach welchen Kriterien wurde festgelegt, ob ein Todesfall auf Covid-19 zurückzuführen ist? Oder gilt jeder an Covid-19 Infizierte als CovidToter?
8. Wie stuft der Regierungsrat Covid-19 ein, unter Berücksichtigung der Erkenntnis von Frage 1-7, im Vergleich zu früheren Grippe-/ Viruserkrankungen?
9. Wie stellt sich der Regierungsrat zu einer möglichen Impfpflicht, wenn ein Impfstoff angeboten wird? Wie würde der Regierungsrat eine Bewegungsfreiheitseinschränkung und z.B. einen generellen Maskenzwang in der Öffentlichkeit für Impfverweigerer beurteilen?
10. Wie steht der Regierungsrat zu möglichen neuartigen genbasierten Impfstoffen, da zurzeit 18 RNA- und 11 DNA-basierte Impfstoffstudien für eine Immunisierung gegen Covid-19 bei der WHO angemeldet sind?
Begründung
Jeden Tag werden wir mit den neusten Ansteckungszahlen vom BAG eingedeckt. Meist begleitet mit Kommentaren zu Warnungen vor einer zweiten Pandemiewelle. Dies wiederum führt zu immer mehr kontroversen «Expertenmeinungen», von mehr oder weniger qualifizierten Meinungsmachern. Ansteckungszahlen müssen ins Verhältnis zu den Testzahlen gesetzt werden. Sie sagen nichts aus zur Gefährlichkeit einer Erkrankung oder gar zur Mortalitätsrate. Es ist dringend nötig vom derzeitigen emotionalen Angstszenario, welches am Anfang der Erkrankungen natürlich und noch vieles unbekannt war, zu einem nüchternen Umgang mit analysierbaren Zahlen und Vergleichen zu kommen.
Bisher konnte uns aber noch niemand sagen, wie die tatsächlichen Zahlen von Hospitalisierungen / lntensivstationsbelegungen von Covid-19 Patienten sind im Vergleich zu den alljährlichen Grippeerkrankungen. Ebenso ist es unklar, ob alle Covid-19 Toten obduziert wurden und wie die Todesfälle, bei Vorerkrankungen, welcher Krankheit zugeordnet wurden.
Es stellen sich auch Fragen zu angedachten Zwangsimpfungen, zu neuartigen genbasierten Impfstoffen, welche zurzeit besonders gefördert werden, aber noch keine Erfahrungen damit vorhanden sind und deren Risiken noch nicht vollständig überblickbar sind. Unter den Impfstoffkandidaten gegen SARS-CoV-2 befindet sich ein signifikanter Anteil genetischer Impfstoffe (62 von 132 = 47%), das heisst: Impfstoffe, die auf der Transduktion von Nukleinsäuren (DNA oder RNA) in die menschlichen Zielzellen basieren. Genetische Impfstoffe können jedoch Gesundheitsrisiken wie beispielsweise inflammatorische Autoimmunreaktionen und (im Fall der DNA-Plattform) Aktivierung von Onkogenen bergen. Ebenso sind Langzeitwirkungen sowie zeitverzögerten Nebenwirkungen unbekannt und solche Abklärungen dauern typischerweise 4-6 Jahre. Jede Verkürzung führt zu einem höheren Risiko, dass eine Langzeitnebenwirkung übersehen wird.
Von den bei der WHO gemeldeten Kandidaten wurden bisher 10 für die klinischen Phasen 1 oder 2 zugelassen, davon über 50% genetische (2 RNA, 1 DNA) und 2 virale Vektorimpfstoffe.
Trotzdem argumentieren die Hersteller, dass in der aktuellen Lage ein verkürztes Zulassungsverfahren angebracht sei. Diese Vereinfachungen und Verkürzungen von Zulassungsverfahren stellen aber, für kritisch eingestellte Ärzte, einen Verstoss gegen das Sicherheits- und Vorsorgeprinzip dar. Dem Regierungsrat wird im Voraus für eine zeitnahe Beantwortung der Fragen gedankt.