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Interpellation «Entwicklung bei Dauer-Sozialhilfebezügern»

Der Beantwortung der Interpellation «Transparenz über Langzeit-Sozialhilfebezüger» vom 28. März 2018 ist zu entnehmen, dass 2017 44% der Sozialhilfebezüger (2‘360 von 5‘353 Personen) seit mehr als zwei Jahren Sozialhilfe bezogen. 42% der Dauer-Sozialhilfebezüger waren Ausländer (991 Personen), also mehr als doppelt so viele wie bei den Schweizern (Ausländeranteil von rund 24%). Gleichzeitig wurden nur 23 Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen entzogen. Diese tiefe Zahl erstaunte bereits damals, da Aufenthaltsbewilligungen bei Sozialhilfeabhängigkeit nicht verlängert werden dürfen und sogar widerrufen werden können. Das Bundesparlament verschärfte das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) per 1. Januar 2019. Seither können auch Niederlassungsbewilligungen bei Sozialhilfeabhängigkeit ohne zeitliche Begrenzung widerrufen werden.

In der Debatte vom 11. September 2019 versprach die zuständige Regierungsrätin: «Es ist wirklich Fakt, dass sich die gesetzlichen Grundlagen geändert haben, dass wir ausweisen werden und dass es richtig ist, dass jene Menschen, die hier leben und über Jahre Sozialhilfe beziehen, dieses Recht mit dem neuen Gesetz jetzt verlieren werden. Wir werden das Gesetz umsetzen. Ich habe die Aufforderung gehört. Wir nehmen sie ernst. Sie werden sehen, dass wir das neue Gesetz in aller Konsequenz und im Hinblick auf die Gleichbehandlung anwenden.»

Die Beantwortung einer Einfachen Anfrage vom 23. August 2022 zeigt jedoch ein anderes Bild: Demnach sind Widerrufe und Nichtverlängerungen von Aufenthaltsberechtigungen wegen Sozialhilfebezugs selten. In den Jahren 2019 bis 2021 kam es nur zu einer einzigen Wegweisung wegen Sozialhilfebezugs. Ausgesprochen werden offenbar primär Verwarnungen. Es fragt sich, wie der Regierungsrat diese Praxis mit der versprochenen konsequenten Anwendung von Bundesrecht unter einen Hut bringt.

  1. Um Transparenz zu schaffen, insbesondere auch wie der unerwünschten Einwanderung in unseren Sozialstaat im Kanton Thurgau entgegengewirkt wird, ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
  2. Wie viele Personen beziehen im Kanton Thurgau a) seit mehr als einem und b) seit mehr als fünf Jahren Sozialhilfeleistungen (letzte beiden Jahre; pro Jahr)?2. Wie hoch ist hierbei der Anteil von Ausländern (aufgeschlüsselt nach Aufenthaltstitel)?
  3. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass mehr Anreize geschaffen werden sollten, um überdurchschnittliche Bemühungen von Sozialhilfebezügern zu belohnen und unterdurchschnittliche Anstrengungen zu sanktionieren?
  4. Wird die Meldepflicht der Sozialämter gegenüber dem Migrationsamt konsequent gehandhabt? Wie viele Meldungen gingen in den letzten fünf Jahren ein (pro Jahr)?
  5. Wie vielen Ausländern, die seit mehr als einem Jahr sozialhilfeabhängig sind, wurde in den letzten fünf Jahren aus diesem Grund a) die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert, b) die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung widerrufen, c) die Niederlassungsbewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft oder d) der Familiennachzug verweigert (pro Jahr)? Wie viele Wegweisungen erfolgten in diesem Zusammenhang (pro Jahr)?
  6. Wie oft hat das Migrationsamt beim Staatssekretariat für Migration in den letzten fünf Jahren ein Einreiseverbot beantragt, weil zuvor (hohe) Sozialhilfekosten verursacht wurden?
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