Interpellation “Erneuerbare Energie der Axpo für den Thurgau”
Im Verlaufe des letzten Jahres sind die Preise am Strommarkt stark angestiegen. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) beschaffen ihren Strom normalerweise am freien Markt und so führt der starke Preisanstieg am Strommarkt auch zu höheren Preisen für die gebundenen Endverbraucher. Für die Stromproduzenten bedeuten die hohen Strompreise, dass sie hohe Sicherheitsleistungen an der Börse hinterlegen müssen, was zu Liquiditätsengpässen führen kann und einen Rettungsschirm des Bundes notwendig machte. Als Kontrast dazu profitierten die EVUs von tiefen Strompreisen in den letzten Jahren, während es für Stromproduzenten teilweise schwierig war den Strom überhaupt zu Gestehungskosten am Markt zu verkaufen, was auch Investitionen in erneuerbare Energien behinderte.

Heute und damals sind Unternehmen im Vorteil, die sowohl selbst Strom produzieren als auch über gebundene Endverbraucher verfügen, welchen Sie den Strom zu Gestehungskosten verkaufen können. So profitierten diese Unternehmen bei tiefen Strompreisen mit dem Verkauf des Stromes zu Gestehungskosten. Gleichzeitig profitieren heute die Endverbraucher durch stabile Strompreise, da die Versorgungsunternehmen weniger abhängig sind vom Strommarkt.
Im Thurgau sind die gebundenen Endverbraucher verteilt über 80 verschiedene EVUs, welche kaum eigene Kraftwerke zur Produktion von erneuerbarem Strom verfügen. Der Kanton Thurgau und das EKT sind jedoch mit 12.3% beteiligt an der Axpo, welche grosse Kraftwerke betreibt und jährlich 11 500 GWh an erneuerbarem Strom produziert. Der Thurgauer Anteil von 12.3% würde reichen um 85% des Thurgauer Stromverbrauches zu decken.
Würde dieser erneuerbare Strom direkt den Thurgauer Endverbrauchern zukommen – ähnlich wie zu Zeiten der Nordostschweizerischen Kraftwerke – hätte dies verschiedene Vorteile:
- Die Axpo produziert vermehrt direkt für den Strombedarf des Kantons Thurgau
- Die gebundenen Endkunden profitieren von stabileren Strompreisen
- Die Risiken der Axpo an der Strombörse und die Notwendigkeit für hohe Sicherheitsleistungen wird reduziert
- Nachhaltige Finanzierung und Ausbau der erneuerbaren inländischen Stromproduktion durch Garantie der Gestehungskosten
Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
- Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass der «Thurgauer Anteil» des von der Axpo produzierten erneuerbaren Stromes, wieder vermehrt den gebundenen Thurgauer Endverbrauchern zukommen sollte?
- Welche Vor- und Nachteile sieht der Regierungsrat in einer solchen Verbindung von Produktion und Verkauf an geschützte Endkunden?
- Ist die Regierung bereit sich beim EKT und der Axpo dafür einzusetzen, dass zeitnah die inländische erneuerbare, von der Axpo produzierte Elektrizität direkt für die Versorgung der gebundenen Endverbraucher eingesetzt werden kann?
- Welche Schritte sind nötig, damit die Thurgauer EVU den Strom direkt von der Axpo beziehen können? Welche Rolle könnte dem EKT zukommen?
- Gibt es rechtliche Hindernisse, welche eine solche Regelung zwischen Axpo, EKT und EVUs erschweren würden?