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Interpellation: «Flüchtlinge und Gastfamilien»

Der Kanton Thurgau ist seit Dezember 2022 wieder in der Phase grün und muss erneut Flüchtlinge mit dem Schutzstatus S aus der Ukraine aufnehmen. Die Situation ist aktuell überraschend ruhig. Die erwartete Winterwelle blieb aus. Gleichzeitig verfügt der Thurgau über eine günstige Ausgangslage dank verschiedener Auffang-Optionen, die je nach Entwicklung zeitnah genutzt werden können. Trotzdem spricht man nach wie vor von einer angespannten Lage, da sich die Situation innert kurzer Zeit drastisch ändern kann. Ein Teil des Puzzles ist der Faktor «Gastfamilien». Bisher wurden im Kanton Thurgau über 50% der Flüchtlinge von privaten Personen aufgenommen. Der Anteil ist nur leicht sinkend.

Anfangs der ukrainischen Flüchtlingskrise engagierten sich u.a. Kirchen stark, um Flüchtlinge an Private zu vermitteln. Von Frauenfeld aus hatte die Aktion «kirchenhelfen» nationale Ausstrahlung. Auch mittel- und langfristig spielen die Kirchen eine wichtige Rolle, nicht zuletzt dadurch, dass Räumlichkeiten für Deutschkurse, Schulunterricht oder Begegnungen zur Verfügung gestellt werden, oft inkl. eines Pools an Freiwilligen, die zum Beispiel unterstützen für den Behördengang.

Die Erfahrungen mit der Unterbringung von Flüchtlingen bei Privaten sind gemischt. Wie erwartet ergaben sich zum Teil grenzwertige Situationen, die erneute emotionale und kräfteraubende Wechsel der Unterbringung notwendig machten. Die Autonomie der Gemeinden führte dazu, dass die Empfehlungen, die in Zusammenarbeit von TKöS (Thurgauer Konferenz für öffentliche Sozialhilfe) und dem VTG (Verband Thurgauer Gemeinden) im April 2022 erarbeitet wurden für monatliche Entschädigungen zugunsten der Gastfamilien zur Finanzierung der Unterkunft inkl. Nebenkosten und Einrichtungen, unterschiedlich umgesetzt wurden. Die Entschädigungen für Gastfamilien blieben zum Teil aus oder kamen verzögert.

Andererseits gibt es viele gute Geschichten, in denen die Zusammenarbeit der Behörden mit Privaten gut funktioniert und Private über lange Zeit ein überdurchschnittliches Mass an Sicherheit und Nähe bieten können, die gerade nach traumatischen Erfahrungen entscheidend sind. Es zeigte sich immer wieder, wie vorteilhaft und günstig es ist, wenn sich Private einbringen, die sich auch an Wochenenden Zeit nehmen, die für ukrainische Flüchtlinge oft die tiefere Hemmschwelle bedeuten für Gespräche. Nach wie vor gibt es viele Familien, die bereit sind Gastfamilien aufzunehmen (Stand vom 9.1.2023: über 50 Familien).

In diesem Kontext stellen sich uns folgende Fragen:

  1. Welche Erfahrungen machte der Kanton bezüglich der Zusammenarbeit mit den Kirchen?
  2. Wurden durch die Krise kirchliche Ressourcen erkannt, die auch für andere Situationen mit geflüchteten und asylbeantragenden Menschen Bedeutung haben könnten?
  3. Mit welchen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass die private Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen eine Ent- und nicht eine Belastung für Gemeinden wird?
  4. Wie reagiert der Kanton, wenn Entschädigungen an Private nur unzureichend, verzögert oder gar nicht fliessen? Gibt es Möglichkeiten für den Kanton, um zum Beispiel über die Schiene Kommunikation Einfluss auf lokale Gemeinden zu nehmen zugunsten der Bereitschaft die Ressource Gastfamilie zu nutzen, respektive zugunsten eines fairen Umgangs mit den Finanzen?
  5. Wie beurteilt der Kanton die Zurückhaltung der lokalen Gemeinden, Beratung durch das SRK in Anspruch zu nehmen (aktuell ca. 5Mal/Monat)?
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26.05.2023
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