Interpellation „Handlungsalternativen im Investitionsbereich prüfen»
Der Kanton Thurgau hat Investitionen in Gefängnisbauten, kantonale Schulanlagen und weitere Hochbauten in Planung. Die Finanzstrategie 2024 – 2030 RRB No.42 sieht ab dem Jahre 2027 Investitionen von 60 Mio Franken vor.
Die DBU Dokumentation «Priorisierung der Investitionen Hochbauten» vom 12. September 2023 zum Budget 2024 an den Regierungsrat ging von 594 Mio Franken in den kommenden 10 Jahren aus, weshalb eine Priorisierung und Kategorisierung (Verzicht, Reduktion, Verschiebung) vorgeschlagen worden ist. Diese Dokumentation basiert auf der Bedürfnisanmeldung der Ämter. Der Grosse Rat hat immer wieder Kritik geäussert, dass kantonale Bauten teurer sind wie Vergleichsbauten der Wirtschaft. Dies wird unter anderem neben Vergaberichtlinien auch auf Raumprogramme zurückgeführt, welche nicht «am Markt», sondern meist mit passenden, öffentlichen Vergleichsbauten über-prüft werden. Dazu kommt, dass die Bedürfnisanmeldung der Ämter im Raumprogramm verständlicherweise eher grosszügig eingegeben werden und ämterübergreifend weni-ger gerne hinterfragt werden.
Der Regierungsrat wird ersucht, vor dem Hintergrund des RB 611.1 Finanzhaushaltsgesetzes insbesondere § 34 f. FHG die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
1. Bestehen bereits genügend gesetzliche Grundlagen, welche es erlauben, die Finanzierung, den Bau wie auch den Kauf über Public Private Partnership Modelle (PPP) mit Vorkaufsvarianten zu ermöglichen?
2. Wie beurteilt der Kanton die Nutzung solcher, von anderen Kantonen und Gemeinden teilweise genutzten PPP Modelle für sich selber, so dass über Drittmittel die dringlichen Investitionen dennoch durchgeführt werden können und nicht nur die Notwendigsten?
3. Die Thurmed AG als 100% Tochter des Kantons hat beim Spitalbau eine Tren-nung von operativem Geschäft und Immobilienverwaltung vollzogen und den Bau der Privatwirtschaft übertragen. Kann sich der Thurgau (Immobilienportfolio wie auch Bauten) auch für seine Hochbauten vorstellen?
4. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass zu einem möglichst frühen Zeitpunkt das Raumprogramm des Besteller- Departements auch mit Externen kritisch überprüft wird? Dies mit dem Ziel, dass dadurch deutlich mehr Kosten eingespart werden soll, als diese externe Überprüfung zusätzlich kostet.
Die Interpellation hat das Ziel, der Hochbaustrategie des Kanton Thurgau mehr Spielraum zu geben und wo nötig zu ergänzen, um
a) allenfalls fehlende rechtliche Grundlagen zu eruieren und damit den Handlungsspielraum zu erhöhen
b) die Erfahrungen und Chancen aus der Privatwirtschaft sinnvoll zu integrieren und für die eigenen Zwecke zu nutzen
Wir bedanken uns beim Regierungsrat für eine möglichst zeitnahe Behandlung. Dies angesichts der Finanzlage wie auch bevorstehender Botschaften und Volksabstimmun14gen zu Bauvorhaben des Kantons.