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Vorstoss

Interpellation „Konkurrenzierung der Privatwirtschaft durch staatliche Betriebe mit privatwirtschaftlichem Leistungsangebot“

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt der Kanton die Konkurrenzierung der Privatwirtschaft durch von öffentlicher Hand beherrschte Betriebe von Kanton und Gemeinden mit privatwirtschaftlichen Leistungsangebot?
  2. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen stützen sich die privatwirtschaftlichen Staatstätigkeiten im Kanton Thurgau in Bereichen ausserhalb der verfassungsmässigen Zuständigkeit?
  3. Sind im Kanton Thurgau die wesentlichen Elemente des «Konzeptes der Wettbewerbsneutralität», wie es der Bericht des Bundesrates vom 08. Dezember 2017 beschreibt, gesetzlich und institutionell ebenfalls umgesetzt?
  4. Werden die von öffentlicher Hand beherrschten Betriebe von Kanton und Gemeinden mit privatwirtschaftlicher Staatstätigkeit auf ihre Wettbewerbsneutralität überprüft?
  5. Welche weiteren Massnahmen hat der Kanton ergriffen, um die privatwirtschaftliche Staatstätigkeit auf das Nötigste (d. h. auf Fälle von Marktversagen im volkswirtschaftlichen Sinne) zu beschränken und die Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren?

Begründung

In der Schweiz befinden sich heute zahlreiche von öffentlicher Hand beherrschte Betriebe von Kanton und Gemeinden, die zumindest teilweise im Wettbewerb mit Privaten stehen. Nebst Unternehmen wie der Swisscom oder der Post, welche der Bund gestützt auf eine verfassungsmässige Kompetenznorm schuf und/oder besitzt, haben die Kantone ihrerseits etwa 800 Beteiligungen an über 500 Unternehmen. Schliesslich üben auch verschiedene Verwaltungseinheiten des Bundes und der Kantone zusätzlich zu ihren öffentlichen Aufgaben gewerbliche Nebentätigkeiten aus. Als Folge davon stehen staatsnahe und private Unternehmen zunehmend und vor allem in immer mehr Märkten im Wettbewerb. Dabei ist für die Tätigkeit des staatlichen oder staatsnahen Unternehmens nicht immer eine verfassungsmässige Kompetenznorm vorhanden.

Der Bundesrat hat sich im Zusammenhang mit zwei entsprechenden Postulaten in einem Bericht vom 08. Dezember 2017 bereits zu den «Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte» geäussert. Dort wird festgehalten, dass «die Tätigkeit von staatsnahen Unternehmen auf Wettbewerbsmärkten politisch gewollt ist, aber zu Wettbewerbsverzerrungen und potenziell zu Nachteilen für konkurrierende private Unternehmen führen kann.» Der Bericht äussert sich zu der Situation in den Kantonen und Gemeinden hingegen nur oberflächlich.

Die Auswirkungen der von öffentlicher Hand beherrschter Betriebe von Kanton und Gemeinden auf die Privatwirtschaft sind jedoch auch im Thurgau sichtbar. So stehen beispielsweise kommunale Energiewerke in direkter Konkurrenz zu privaten Elektrikern und Solarinstallateuren. Weitere ähnliche Beispiele finden sich im Zusammenhang mit kommunalen Forstbetrieben, kommunalen oder städtischen Gärtnereien und Druckereien, technischen Gemeindebetrieben, kantonalen Energie- und Finanzinstitutionen sowie auch bei eidgenössischen Organisationen wie etwa der Post.

Einerseits geniessen die von öffentlicher Hand beherrschten Betriebe von Kanton und Gemeinden aufgrund ihrer Stellung und Organisationsform steuerliche Vorteile und ein vermindertes unternehmerisches Risiko gegenüber den privaten Anbietern. Andererseits birgt deren Stellung auch das Risiko, dass Aufträge, welche auch von Privaten geleistet werden könnten, nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern direkt an die von öffentlicher Hand beherrschten Betriebe erteilt werden, sodass der Privatwirtschaft diese Aufträge verwehrt bleiben.

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