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Vorstoss

Interpellation «Konsequente Landesverweisungen»

Volk und Stände haben am 28. November 2010 entschieden, dass kriminelle Ausländer ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz bei schweren Delikten – sogenannten Katalogstraftaten –verlieren. Das Thurgauer Volk hat der Ausschaffungsinitiative mit 61.1% zugestimmt. So steht es seither in der Bundesverfassung (Art. 121 Abs. 3-6) und seit dem 1. Oktober 2016 – nach langwierigen Debatten über die Umsetzung – auch im Strafgesetzbuch (Art. 66a ff.). Aufgenommen wurde im Gesetz eine Ausnahmeklausel für schwere Härtefälle. Dem Volk wurde versprochen, die Landesverweisungen «pfefferscharf» umzusetzen.

Die Realität sieht anders aus: Ständig wird in den Medien über Fälle berichtet, in denen auf die Anordnung der Landesverweisung verzichtet wurde. Tausende Straftäter kommen in den Genuss der Härtefallklausel und dürfen in der Schweiz bleiben. Besonders stossend ist das bei schweren Delikten. Eine pfefferscharfe Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sähe anders aus. Kaum ein anderes Land geht mit kriminellen Ausländern so gutmütig um wie wir. Die Bevölkerung – ob Schweizer oder Ausländer – versteht das nicht mehr. Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden. Es ist die Aufgabe der Justiz, den Willen des Verfassungs- und Gesetzgebers zu respektieren und umzusetzen. Es stellt sich daher die Frage, wie das im Kanton Thurgau gehandhabt wird.

Fragen stellen sich auch zum Vollzug der Landesverweisungen nach abgesessener Freiheitsstrafe. Gemäss Geschäftsbericht 2022 wurden dem Migrationsamt seit 2019 92 obligatorische und 2 fakultative Landesverweisungen zum Vollzug übergeben (S. 460). Der Vollzug ist in 62 Fällen erfolgt, in den anderen offenbar nicht.

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Ausländer wurden seit 2019 zu Katalogstraftaten (obligatorische Landesverweisung; Art. 66a Abs. 1 StGB) verurteilt (nach Jahr, Gericht, Straftat, Aufenthaltsstatus)?
  2. In wie vielen dieser Fälle wurde eine Landesverweisung ausgesprochen? In wie vielen Fällen wurde darauf verzichtet (nach Jahr, Gericht, Straftat, Dauer)? Aus welchen Gründen (nach Jahr, Gericht, Straftat)?
  3. Wie viele Ausländer wurden seit 2019 zu sonstigen Vergehen und Verbrechen (fakultative Landesverweisung; Art. 66abis StGB) verurteilt (nach Jahr, Gericht, Straftat, Aufenthaltsstatus)?
  4. In wie vielen dieser Fälle wurde eine Landesverweisung ausgesprochen? In wie vielen Fällen wurde darauf verzichtet (nach Jahr, Gericht, Straftat, Aufenthaltsstatus)?
  5. Bei wie vielen Staatsangehörigen von Nicht-Schengen-Staaten wurde eine Eintragung im SIS angeordnet? In wie vielen Fällen wurde darauf verzichtet (nach Jahr, Gericht, Straftat, Aufenthaltsstatus)?
  6. Wie viele der seit 2019 angeordneten Landesverweisungen wurden nach vollendetem Strafvollzug vollzogen? Wie viele wurden nicht vollzogen? Aus welchen Gründen?
  7. Erachtet der Regierungsrat die herrschende Praxis als geeignet, um den Willen des Verfassungs- bzw. Gesetzgebers zu verwirklichen?
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über den Autor
Hermann Lei
SVP Kantonsrat (TG)
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