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Interpellation: «Umsetzung der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unter-nehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Kanton Thurgau»

Der Bundesrat hat die Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie am 25. November 2020 erlassen. Bund und Kantone sollen sich gemeinsam an geleisteten Zahlungen beteiligen, wobei der Bund sich mit zwei Dritteln und die Kantone sich mit einem Drittel daran beteiligen. Gemäss Verordnung können rückzahlbare Darlehen, Bürgschaften/Garantien oder nicht rück-zahlbare Beiträge (A-fonds-perdu-Beiträge) geleistet werden. Beiträge gemäss der genannten Verordnung betreffen insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Marktfahrer, Dienstleister der Reisebranche so-wie touristische Betriebe. Die Kantone können weitere Berufszweige definieren. Nun sind die Kantone gefordert, dazu eine kantonale Rechtsgrundlage zu schaffen.

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie und wann gedenkt der Regierungsrat die Verordnung über Härtefallmassnahmen im Kanton Thurgau umzusetzen?

2. Für den Kanton Thurgau benötigt es massgeschneiderte Lösungen. Welche Berufszweige sind im Kanton Thurgau besonders betroffen und antragsberechtigt?Welche Anforderungen werden an diese Unternehmen gestellt?

3. Ist er gewillt, alle Formen von Härtefallmassnahmen (Darlehen, Bürgschaften/Garantien oder nicht rückzahlbare Beiträge (A-fonds-perdu) anzuwenden?

4. Inwieweit beabsichtigt der Kanton, die Mittel des Bundes auszuschöpfen? Ist der Kanton bereit, diese notfalls voll auszuschöpfen?

5. Bei den oben genannten Branchen handelt es sich um nicht systemrelevante Berufe und Unternehmen. Dennoch wurde die Härtefallverordnung für diese Branchen geschaffen. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Ausgangslage in volks-wirtschaftlicher bzw. systemrelevanter Hinsicht?

Begründung
Die in der ersten Jahreshälfte mittels Notrecht ergriffenen Massnahmen des Bundes waren auf breite und rasche Unterstützung der Schweizer Wirtschaft ausgerichtet und haben ihre Wirkung erzielt. Aufgrund der Dauer der Pandemie und des Anstiegs der Corona-Fallzahlen nimmt die Gefahr von Härtefällen nun aber unweigerlich in unter-schiedlichsten Berufsbranchen zu. Das Parlament hat deshalb in der Herbstsession die Möglichkeit einer Beteiligung des Bundes an kantonalen Härtefallhilfen für beson-ders stark Corona-geschädigte Betriebe beschlossen.

Vernehmlassung in den Kantonen
Zwischen dem 4. und dem 13. November 2020 konnten alle Kantone an einer Ver-nehmlassung teilnehmen. Die Teilnehmenden waren sich grösstenteils einig, dass Härtefallmassnahmen nötig sind. Sie zeigten sich grösstenteils mit der Stossrichtung des Verordnungsentwurfs einverstanden. Auch die rasche Inkraftsetzung auf den
1. Dezember 2020 wurde begrüsst. Sämtliche Kantone gaben zudem an, dass sie Härtefallmassnahmen planen, wobei eine Mehrheit auch A-fonds-perdu-Beiträge aus-richten will. Gleichzeitig wurden von praktisch allen Teilnehmenden Änderungen bean-tragt, wobei insbesondere der Gesamtbetrag und der Finanzierungsanteil des Bundes umstritten war. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten forderte eine substanzielle Erhöhung des Gesamtbetrags des Bundes.

Auch der Schweizerische Gewerbeverband wird sich dafür einsetzen, dass alle Be-triebe, die betroffen sind, von der Härtefallregelung profitieren können. Dies unabhän-gig der Branche.

Massgeschneiderte Lösungen in den Kantonen
Die Härtefallverordnung des Bundes sieht vor, dass die Kantone Unternehmen unter-stützen können, welche die im Gesetz erwähnten Mindestvoraussetzungen erfüllen. Neben den eingangs erwähnten Branchen sind auch die Transportbranche, der Ma-schinenbau, der Metallbau und die Elektronikbranche von wirtschaftlicher Not betrof-fen. Die Situation zeigt sich jedoch in den Kantonen unterschiedlich, weshalb eine branchenunabhängige Unterstützung von Härtefällen wichtig ist.

Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Es steht ihnen frei, in ihren Regelungen Bürgschaften, Garantien, Darlehen und/oder A-fonds-perdu-Beiträge vorzusehen. Für die jeweiligen Massnahmen wurden unter-schiedliche Höchstgrenzen festgelegt. Der Bundesbeitrag wurde auf insgesamt 680 Millionen Franken festgelegt. Die Kantone müssen über eigene Rechtsgrundlagen ver-fügen und Gesuche im Einzelfall beurteilen.

Hohe Anforderungen an die Unternehmen
Die Unterstützung setzt voraus, dass die Unternehmen vor Ausbruch von Covid-19 profitabel oder überlebensfähig waren und keinen Anspruch auf branchenspezifische Finanzhilfen (u.a. Sport, Kultur, ÖV) des Bundes haben. Die Kantone können diese Mindestvoraussetzungen bei Bedarf weiter verschärfen oder eingrenzen.

Mit Sicherheit beschleunigt die Corona Pandemie einen Strukturwandel in den be-troffenen Branchen. Wer sich bis heute nicht spezialisiert oder transformiert hat, wird es auch in Zukunft schwer haben. So sind z. B. Reisebüros von der Pandemie speziell hart getroffen. Die durchschnittlichen Einbussen liegen bei 85 Prozent – dies infolge der behördlichen Auflagen seit dem Lockdown vom Frühling 2020. Schausteller, Marktfahrer sowie die Catering-, Messe- und Eventbranche haben sogar eine Um-satzeinbusse von über 90 Prozent.

Härtefallunterstützung für zukunftsfähige Unternehmen
Ziel einer erfolgreichen Umsetzung der Härtefallverordnung muss es sein, die wirkli-chen Härtefälle zu erreichen und diesen wirksam zu helfen. Die Anforderungen zum Erhalt eines Beitrags sind entsprechend hoch. Einige Unternehmen werden die in der Verordnung aufgeführten Kriterien für eine finanzielle Unterstützung nicht erfüllen kön-nen (Umsatz von mindestens Fr. 100’000.-, Nachweis einer gesunden Vermögens- und Kapitalsituation vor dem Lockdown, Nachweis Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 infolge der behördlich angeordneten Massnahmen etc.). Dennoch ist z. B. für die Reisebranche zu beachten, dass diese in ihrer Arbeit durch den weltweiten Reisestopp derart abrupt gebremst wurde, dass von Härtefällen gesprochen werden muss. Es gilt daher – unab-hängig der Systemrelevanz – dort rasch Unterstützung zu bieten, wo intakte Chancen auf langfristiges Bestehen einer Unternehmung vorhanden sind und Strukturwandel gefördert werden kann.

Den Interpellanten ist es wichtig, dass mit der vorliegenden Härtefallverordnung wirk-sam dort geholfen wird, wo langfristig Arbeitsplätze gesichert werden können. Die Ge-suchabwicklung muss schnell und einfach möglich sein.

Dem Regierungsrat wird im Voraus für die Beantwortung der Fragen gedankt.

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