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Vorstoss

Interpellation Vision 2040 – vom Nehmer- zum Geberkanton“

Wir verzeichnen einige hervorragende Jahresabschlüsse, haben prallvolle Fonds, ein sehr hohes Eigenkapital und ein entsprechendes Nettovermögen. Also eine hervorragende Voraussetzung, um uns Gedanken zu machen, ob der Kanton Thurgau nicht das Potential hat, vom Nehmer zum Geberkanton in der NFA zu werden. Mit drei Fragen versuche ich herauszufinden, wie der Regierungsrat die Chancen und da Potential beurteilt, ganz oder wenigstens weniger von der NFA abhängig zu sein. Welche Massnahmen wären notwendig. Auf jeden Fall müssen die Anreize überdacht werden, damit das System nicht kollaboriert.

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Sieht der Regierungsrat eine Chance, im Sinne der «Vision 2040» vom Nehmer zum Geberkanton zu mutieren?
  2. Welche geeigneten Massnahmen müssten ergriffen werden, um dieses Ziel zu erreichen?
  3. Falls dieses Ziel zu utopisch ist, was müsste der Kanton Thurgau unternehmen, um die Reduktion der Abhängigkeit vom NFA, zum Beispiel bis im Jahr 2040 die Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich um 30 bis 50% zu senken?”

Begründung
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine Vision 2040 unterbreitet. Diese Grundlage darf nicht in der Schublade verschwinden, sondern soll dazu dienen, den Kanton Thurgau zu stärken und selbstbewusster zu machen. Das will gemäss Vision 2040 grundsätzlich auch die Regierung. Die Voraussetzungen sind nach einigen hervorragenden Jahresabschlüssen, prallvollen Fonds, einem sehr hohen Eigenkapital und einem entsprechenden Nettovermögen, hervorragend.

Es sollen mit den vorhandenen Mitteln keine «Schlösser» gebaut werden. Wir stärken uns für die Zukunft.

Der Grosse Rat sollte darüber orientiert werden, wie das Ressourcenpotential des Kantons Thurgau gestärkt und seine Einteilung im Ressourcenindex des Bundesfinanzausgleichs verbessert werden kann. Weiter soll die Regierung aufzeigen, welche Anstrengungen der Kanton Thurgau zusammen mit den Städten und Gemeinden zur Ansiedlung neuer Unternehmen im Sinne dieser Zielrichtung unternommen hat, und wie er diese kurz- und mittelfristig ausgestalten und verstärken kann.

Eine strukturell bedingte bzw. historisch gewachsene Standortstruktur lassen sich nur sehr bedingt durch einzelne Massnahmen beeinflussen, dies vor allem nicht in kurzer Frist. Von grosser Bedeutung ist neben guten Rahmenbedingungen und einer wirkungsvollen Standortförderung auf jeden Fall eine solide Finanz- und Steuerpolitik. Für die Standort- und Steuerpolitik ist es wichtig, nicht nur die Massnahmen und die Besteuerung im Bereich der juristischen Personen zu betrachten. Aus struktureller Sicht sind gerade für den Kanton Thurgau Massnahmen und Besteuerung im Bereich der natürlichen Personen von entscheidender Bedeutung.

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) will der Bund den Föderalismus beleben und damit das Fundament der Schweiz stärken. Auf der Basis des Subsidiaritätsprinzips übernimmt der Bund so kann sich der Bund vermehrt auf jene Aufgaben von gesamtschweizerischem Interesse konzentrieren (Mobilität/Nationalstrassen, Ernährung/Landwirtschaft, Sicherheit/Armee, Klima/Energie etc.). Damit die Kantone ihre Aufgaben wahrnehmen können, muss die NFA auch ein Ausgleichsystem zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen beinhalten. Übermässige und weitgehende Sonderlasten (Bergkantone, Zentren etc.) sollen abgegolten werden. So hat die NFA das Ziel, Garant für ein solidarisches Finanzausgleichssystem zu sein; sie soll Wettbewerb zwischen den Kantonen zulassen. Innovationen und unterschiedliche Lösungen sollen dadurch im ganzen Land möglich werden.

Der positive Grundgedanke der NFA entkräftet sich jedoch in der Realität dadurch, dass sie weder Geber- noch Nehmerkantone motiviert, ihre Steuerkraft zu verbessern. Geberkantone müssen über die NFA mehr abliefern und die Nehmerkantone laufen Gefahr, weniger zu erhalten. Es entstehen klassische Fehlanreize. Vor allem in Kantonen (z.B. Thurgau), die stark auf die NFA angewiesen sind, entsteht eine Resignation, ein «Nehmercharakter» stellt sich ein, man nimmt die jährlichen Zuflüsse entgegen und ruht sich darauf aus. Klare Instrumente, um diesem Fehlanreiz entgegen zu wirken, fehlen in der NFA. Was für jede Privatperson und jede Unternehmung eine Tugend ist, sollte auch für den Staat eine Selbstverständlichkeit sein. Trotz oder gerade wegen fehlenden Ressourcen oder speziellen Sonderlasten sollte der Thurgau die Herausforderung annehmen, seine Auslagen selbst tragen zu können. Begriffe wie Eigenverantwortung, Mitsprache, Selbstfinanzierung, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit müssen im Zentrum stehen.

Im Jahr 2021 erhält der Kanton Thurgau 149,2 Mio. Franken Ressourcenausgleich vom Bund und 99,5 Mio. Franken Ressourcenausgleich von Kantonen, 3,5 Mio. Franken Geographisch-topographischer Lastenausgleich und 4,2 Mio. Franken NFA-Abfederungsmassnahmen, total 256 Mio. Franken. Für 2022 sind die Zahlen bereits publiziert und betragen total ca. 239 Mio. Franken. Damit rangiert der Thurgau schweizweit auf dem viertletzten Platz pro Einwohner. Die Zuflüsse aus Bern haben sich seit 2017 um 11 Prozent erhöht und steigen kontinuierlich weiter.

Die NFA ist eine massgebliche Einnahmequelle im Thurgauer Finanzhaushalt. Unser Kanton finanziert so seine Strukturen immer mehr auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger anderer Kantone. Für sämtliche Staatsebenen muss der Anreiz bestehen, auf eigenen Beinen zu stehen, d.h. aufgrund der Einnahmen die Aufwendungen für jährlich wiederkehrende und strukturelle Ausgaben aus eigener Kraft zu tragen. In der NFA sind diese Anreize nicht prioritär erkennbar. Dennoch kann und muss unser Kanton anstreben, seinen Haushalt selbst zu finanzieren. Dazu kommt, dass die enorme Umverteilung zwischen den Kantonen die Wirtschaftskraft der Geberkantone mittel- bis langfristig nachhaltig schwächt. Das System droht so zu kippen.

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26.05.2023
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