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Vorstoss

Interpellation „Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte für die ambulante Krankenpflege (Haus- und Kinderärzte)“

Der Verband Thurgauer Gemeinden, VTG hat im Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit der Ärztegesellschaft Thurgau und dem Gesundheitsamt des Kantons Thurgau eine «Anlaufstelle für die Sicherstellung der hausärztlichen Grundversorgung in den Thurgauer Gemeinden» aufgebaut. Eine dazu erstellte Situationsanalyse für die Jahre 2020 und 2025 zeigt auf, dass die hausärztliche Grundversorgung im Kanton Thurgau zunehmend Lücken aufweist.

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle und zukünftige Haus- und Kinderärztliche Grundversorgung der Thurgauer Bevölkerung?

Hatte der Regierungsrat Kenntnis von den restriktiveren Bestimmungen per 01. Januar 2022 in Art 37 KVG (SR 832.10) betreffend die Zulassung für Ärztinnen und Ärzte? Konnte sich der Regierungsrat zu dieser Änderung vernehmen lassen? Wenn ja, wie lautete seine Haltung?

Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte bei einem Zuzug aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton eine Zulassung für die Tätigkeit in einer ambulanten Einrichtung erhalten, ohne dass sie zuerst eine dreijährige Ausbildungszeit absolvieren müssen?

Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, bei der Zulassung von ausländischen Ärztinnen und Ärzten vom Art. 37 Abs. 1, Lit. c. KVG Gebrauch zu machen, um diese von der Pflicht einer dreijährigen Tätigkeit in einer Weiterbildungsstätte zu befreien?

Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um der bereits eingesetzten medizinischen Unterversorgung der Thurgauer Bevölkerung entgegen zu wirken?

Begründung
Die ambulante ärztliche Grundversorgung in den Gemeinden ist auf die Existenz von Hausarztpraxen angewiesen, in welchen die praktizierenden Ärztinnen und Ärzte über eine Zulassung für die Berufsausübung verfügen.

Der Verband Thurgauer Gemeinden, VTG hat im Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit der Ärztegesellschaft Thurgau und dem Gesundheitsamt des Kantons Thurgau eine «Anlaufstelle für die Sicherstellung der hausärztlichen Grundversorgung in den Thurgauer Gemeinden» aufgebaut. Eine dazu erstellte Situationsanalyse für die Jahre 2020 und 2025 zeigt auf, dass die hausärztliche Grundversorgung im Kanton Thurgau zunehmend Lücken aufweist (https://hausarzt-tg.ch/de/situationsuebersicht).

Diese bereits heute bestehende akute Mangellage wird seit dem 1. Januar 2022 durch eine Änderung der Zulassungsbedingungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz verschärft. Nach Art. 37 Abs. 1 KVG, müssen Ärztinnen und Ärzte für die Zulassung in der Schweiz zur Tätigkeit in einer Haus- oder Kinderarztpraxis über «mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.» Frühere Ausnahmebewilligungen im Fall einer Unterversorgung sind damit nicht mehr möglich.

Die Grenzlage des Kantons Thurgau hatte in der Vergangenheit zur Folge, dass z.B. aus dem benachbarten Deutschland Ärztinnen und Ärzte in einer Hausarztpraxis arbeiten oder diese sogar selber führen. Mit dem geänderten Art. 37 KVG ist es nicht mehr möglich, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte direkt eine Zulassung zur Berufsausübung in einer Hausarztpraxis erhalten. Damit wird wie erwähnt die Grundversorgung für die Bevölkerung zusätzlich verschärft. Mehrere Hausarztpraxen nehmen bereits heute keine neuen Patientinnen und Patienten mehr auf. Die Folge davon dürfte sein, dass vermehrt Patientinnen und Patienten Hilfe in einem Akutspital beanspruchen, ohne vorgängig einen Hausarzt zu konsultieren. Dieser Effekt dürfte zu einer Kostensteigerung im Gesundheitswesen führen.

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