Motion „Anpassung Vergabe Listennummern für Wahlvorschläge“
Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass bei den Proporzwahlen auf kantonaler und nationaler Ebene pro Partei bzw. Gruppierung nur noch eine Listennummer vergeben wird, dies unabhängig von der Anzahl Listen pro Partei bzw. Gruppierung. Alle Unterlisten einer Partei bzw. Gruppierung erhalten zusätzlich zur Listennummer der Stammliste einen Buchstaben in alphabetischer Reihenfolge als Zusatz.

Begründung
Zu oft wird auf das Wahrnehmen des Wahlrechts verzichtet, mit der Begründung, dass es zu kompliziert sei. Trotz gutem Willen, die demokratischen Aufgaben wahrzunehmen, verlieren viele Stimmberechtige bei den Wahlen den Überblick und verzichten deshalb auf ihre Stimmabgabe. Dies aufgrund der vielen Listen und deren Verbindungen, sei es beim offiziellen Abstimmungsbüchlein oder bei anderen Wahlunterlagen.
Ziel der Motion ist es, dass alle, die stimmberechtigt sind, ihre Rechte einfacher wahrnehmen können und wählen gehen. Ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung ist, dass pro Partei bzw. Gruppierung nur noch eine Listennummer zugelost wird. Alle Unterlisten, wie zum Beispiel jene der Jungparteien, werden mit lit. a, b, c, … gekennzeichnet und haben beispielsweise bei der Liste 1 die Nummern 1.a., 1.b., 1.c. etc. Die Parteien sollen die Möglichkeit haben, die Reihenfolge der Unterlisten selbst zu definieren.
Für die kommunalen Proporzwahlen soll § 64 StWG grundsätzlich erhalten bleiben. Mit Blick auf die Vollzugsbestimmungen des Regierungsrats ist zum einen festzuhalten, dass selbstverständlich nach wie vor alle Listen rechtzeitig bei der Staatskanzlei gemeldet werden. Für die Vergabe der Listennummer soll die Einreichung der Stammliste massgeblich sein. Zum andern wäre wünschenswert, wenn diese Motion vor den Nationalratswahlen 2023 umgesetzt würde.
Güttingen, 17. August 2022