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Vorstoss

Motion «Digitales Thurgauer Parlament»

Das Büro des Rates wird gemäss § 75 GOGR beauftragt, eine Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rates des Kantons Thurgau (GOGR) zu unterbreiten, damit die rechtlichen Grundlagen für einen digitalen Parlamentsbetrieb resp. die digitale Teilnahme am physischen Betrieb geschaffen werden.

Begründung

Die Coronakrise hat vorübergehend Parlamente lahmgelegt, auch den Thurgauer Grossen Rat. Die zweite März-Sitzung und die April-Sitzung wurden abgesagt. Für Mitglieder des Grossen Rats, die einer Risikogruppe angehören, war auch die Teilnahme an den nächsten Sitzungen problematisch, da sie gemäss den Empfehlungen des Bundesrates bzw. des BAG eigentlich zu Hause bleiben sollten. Entscheide im Rat können so massgeblich beeinflusst werden.

Gemäss GOGR §14 Abs. 1 sind die Mitglieder des Grossen Rates verpflichtet an den Sitzungen teilzunehmen. Zusammen mit weiteren Paragraphen wie z. Bsp. betreffend Entschuldigung und Namensaufruf impliziert dies, dass eine physische Anwesenheit gefordert ist. Es ist Zeit, diese Bedingungen zu ändern. Damit könnten auch während einer Pandemie die demokratischen Prozesse aufrechterhalten werden. Zudem könnte man die Benachteiligung von Mandatsträgern bei unvermeidbaren physischen Abwesenheiten wie bspw. durch Krankheit, Unfall oder Elternurlaub beheben.

Die Digitalisierung bietet diesbezüglich eine grosse Chance. Die digitale Teilnahme an Parlamentssitzungen kann eine Lösung darstellen. Via Live-Stream können abwesende, aber aufnahme-, urteils- und beschlussfähigen Parlamentsmitglieder dem Ratsbetrieb folgen und passwortgesichert abstimmen. Bei entsprechender technischer Lösung würde ihre Abstimmung direkt in das elektronische System des Rats einfliessen und in Echtzeit im Ratssaal angezeigt. Zu prüfen wäre auch, ob sie per Videoprojektion im Ratssaal Voten halten könnten.

Die Motionäre verfolgen nicht das Ziel, dass der Ratsbetrieb in Zukunft primär digital abläuft. Damit die traditionelle physische Versammlungsform, die nach wie vor hohe Bedeutung für unser demokratisches System hat, weiterhin Vorrang hat, müsste die Möglichkeit zur Fernteilnahme bewilligungspflichtig sein und vom Ratsbüro genehmigt werden. In Pandemiezeiten wäre ein Parlamentsbetrieb über Live-Stream und Conferencing-Tools vorstellbar und wünschenswert. Die technologischen Voraussetzungen für eine Online-Versammlung wären grundsätzlich gegeben. Was fehlt, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen: Die Geschäftsordnung des Grossen Rats müsste explizit die digitale Teilnahme erwähnen. Diese und evtl. andere gesetzliche Grundlagen müssten angepasst werden, um den Schritt des Parlaments in das 21. Jahrhundert zu ermöglichen.

Die Möglichkeit einer virtuellen Parlamentssitzung muss heute juristisch und technisch aufgegleist werden, damit wir künftig dem Parlament die Möglichkeit bieten, wichtige Entscheidungen auch bei unvermeidbarer physischer Distanz zu treffen und weiter zu tagen.

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