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Vorstoss

Motion: „Doppelbesteuerung von Liegenschaften abschaffen“

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (StG) dahingehend zu ändern, dass die Liegenschaftensteuer abgeschafft wird, insbesondere durch Aufhebung der §§ 123-125 StG.

Begründung

Der Thurgau gehört zur Minderheit jener Kantone, die Liegenschaften doppelt besteuern: Sowohl mit der Vermögenssteuer (Staats- und Gemeindesteuern) als auch mit der Lie genschaftensteuer (Sondersteuer).

Ausser dem Thurgau erhebt nur Genf eine kantonale Liegenschaftensteuer auf sämtlichen Liegenschaften. Zwei Kantone kennen eine obligatorische Gemeindesteuer (SG, JU), vier Kantone eine fakultative Gemeindesteuer (BE, FR, AI, GR) und vier Kantone Mischformen (TI, VD, VS, NE).

Die Mehrheit der Kantone kannte nie eine Liegenschaftensteuer oder hat sie inzwischen abgeschafft (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AG). Die Abschaffung der Liegenschaftensteuer im Thurgau hebt die steuerliche Doppelbelastung von Liegenschaften auf, beseitigt einen Standortnachteil und trägt zur Harmonisierung bei.

Die Sonder- bzw. Spezialsteuern auf dem Grundeigentum (Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Liegenschaftensteuer) bescheren dem Kanton Jahr für Jahr stattliche Erträge. Staatliche Leistungen für die Erschliessung sowie für Handänderungen und Beurkundungen werden mit Gebühren und Gemengesteuern abgegolten, die keineswegs nur kostendeckend sind, sondern zusätzliche Erträge abwerfen.

Ein Blick in die Staatsrechnung 2020 zeigt dies eindrücklich: Alleine die Liegenschaftensteuer trug dem Kanton 31.3 Mio. ein, wovon 17.8 Mio. auf die Gemeinden entfielen. Hin-zu kommt die Handänderungssteuer mit 30.1 Mio. (5.6 Mio. mehr als budgetiert). Mit der Grundstückgewinnsteuer generierte der Kanton 79.7 Mio. (19.7 Mio. mehr als budgetiert). Davon erhielten die Gemeinden 45.0 Mio. – 11.4 Mio. mehr als budgetiert! Alleine mit diesem Überschuss wäre der entfallende Anteil der Gemeinden an der Liegenschaftensteuer (17.8 Mio.) bereits zu zwei Dritteln kompensiert. Die verbleibenden Einnahmeausfälle sind bei der aktuellen finanziellen Situation von Kanton und Gemeinden gut verkraftbar.

Es ist an der Zeit, die steuersystematisch höchst fragwürdige Liegenschaftensteuer abzuschaffen. Damit werden alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer von einer ungerechtfertigten, nicht mehr zeitgemässen Doppelbesteuerung befreit. Entlastet werden aber nicht nur sie, sondern indirekt auch alle Mieterinnen und Mieter.

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