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Motion: „Einheitliche Steuersoftware für Kanton und Gemeinden“

Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die kantonale Steuerverwaltung eine einheitliche Steuersoftware für die Steuerverwaltung und alle 80 Gemeindesteuerämter des Kantons Thurgau beschaffen und betreiben kann.

Begründung

Am 04. Oktober 2021 hat der Grosse Rat der Motion «Wirtschaftsfreundliche, unbürokratische Abwicklung der Quellensteuer im Kanton Thurgau» mit grosser Mehrheit erheblich erklärt. Mit diesem Beschluss wird eine Effizienzsteigerung im Steuerwesen des Kantons Thurgau eingeleitet. In der Ratsdebatte erklärte der zuständige Regierungsrat Urs Martin: «Einzelne Gemeindevertreter haben darauf hingewiesen, dass wir bezüglich der Möglichkeiten, die Gemeinden in anderen Bereichen miteinzubeziehen, den Dialog mit ihnen suchen sollen. Das scheint uns ein sehr sinnvoller Vorschlag. Es ist für Anfang November bereits ein Gesprächstermin angesetzt, an dem genau über solche Details diskutiert werden wird. Ich danke für die Diskussion und empfehle Erheblicherklärung der Motion.»

In der Zwischenzeit haben die dazu geführten Gespräche zu folgenden Feststellungen geführt:

  • Das Steuerwesen im Kanton Thurgau ist heute eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden und soll es auch in Zukunft bleiben.
  • Die Zusammenarbeit im Bereich Registerführung, Steuerveranlagung und Steuerbezug soll effizienter und digitaler werden.
  • Aktuell ist in den Thurgauer Gemeinden Steuersoftware von vier unterschiedlichen Anbietern im Einsatz. Das Ganze wird dadurch verkompliziert, dass der Kanton Thurgau der einzige Kanton schweizweit ist, bei dem die kantonale Steuerverwaltung Steuersoftwareprodukte von mehreren Anbietern im Einsatz hat. Zur Sicherstellung des Datenaustausches zwischen Kanton und Gemeinden sind daher unendlich viele Schnittstellen nötig, um die Gemeinde- und die Software der Steuerverwaltung kompatibel zu machen. Dies macht das Ganze anfällig, komplex und sehr teuer.
  • Die Systemvielfalt führt zu erhöhtem Koordinations- und Schulungsaufwand.
  • Eine einheitliche Steuersoftware für den ganzen Kanton Thurgau erleichtert der Steuerverwaltung die Arbeit, weil intern nicht mehr aufwändige Schnittstellen zwischen Anbietern gebaut werden müssen und ermöglicht dem Kanton den vermehrten Einbezug der Gemeinden im Bereich der natürlichen Personen.
  • Den Schritt zu einer einheitlichen Steuersoftware für Kanton und Gemeinden haben bereits andere Kantone (St. Gallen, Luzern) erfolgreich umgesetzt.
  • Eine einheitliche Steuersoftware führt zu einer Effizienzsteigerung im Steuerwesen. Sie ist Voraussetzung für eine zukünftige engere Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltung und Gemeindesteuerämter.
  • Einheitliche Steuersoftware ermöglicht den Bezug der direkten Bundessteuer für natürliche Personen von einer Stelle (Gemeindesteuerämter) anstelle von zwei Stellen wie heute (Gemeindesteuerämter und Steuerverwaltung), was auch für die Steuerpflichtigen zu einer Vereinfachung führt.

Eine einheitliche Steuersoftware für Kanton und Gemeinden hat folgende Vorteile:

  • Es ermöglicht ein einheitliches Aus- und Weiterbildungsangebot im Bereich Steuern.
  • Eine Regionalisierung der Steuerämter wo dies gewünscht ist, wird erleichtert.
  • Medienbrüche zwischen Steuersystemen werden beseitigt.
  • Die Registerführung wird vereinheitlicht.
  • Eine gemeinsame Beschaffung der Steuersoftware und der Betrieb einer für den Thurgau gemeinsamen Steuerplattform bringt insgesamt Kostenersparnisse.

Für eine erfolgreiche Einführung einer einheitlichen Steuersoftware im Kanton Thurgau ist zentral, dass die Steuerverwaltung und alle 80 Gemeinden ab demselben Stichtag mit der neuen Steuersoftware arbeiten.

Die Finanzierung einer neuen Steuersoftware durch die kantonale Steuerverwaltung bringt das Projekt rascher zum Ziel. Ebenso sollen die Gemeinden für allfällige Umstellungskosten entschädigt werden.

Auf ein langwieriges Verhandeln über einen Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden kann damit verzichtet werden. Eine einheitliche Steuersoftware für den Kanton Thurgau führt zur gewünschten vollständigen Digitalisierung im Steuerbereich. Der Nutzen für alle Steuerämter liegt in der Durchlässigkeit des Systems und der einheitlichen Datenstruktur. Die Steuerpflichtigen profitieren von einer Effizienzsteigerung bei der Steuerverwaltung und schnelleren Abläufen. Insgesamt führt dies zur Einsparung von Kosten.

Das Projekt „einheitliche Steuersoftware“ ist nach Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage unverzüglich zu starten.

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