Motion: „Einrichtung eines kantonalen Fonds für Innovation und Fortschritt“
Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit ein kantonaler Fonds für Innovation und Fortschritt eingerichtet werden kann.

Begründung
Die Innovationsfähigkeit beziehungsweise deren Dynamik ist einer der zentralen Pfeiler einer gut funktionierenden Volkswirtschaft. Der Kanton Thurgau hat im Wettbewerbsprofil gerade im Bereich Innovationsfähigkeit einen relevanten Nachholbedarf.
Neben den Unternehmen, welche inspiriert von Kundenbedürfnissen sowie durch Experimentierfreude, Kollaboration und Risikobereitschaft die Innovationsdynamik fördern, kann auch die öffentliche Hand im Bereich Innovationsförderung eine gewichtige Rolle einnehmen. Dies ist auch in der Strategie Thurgau 2040 im Schlüsselthema „Wirtschafts- und Bildungsstandort Thurgau gezielt ausbauen“ festgehalten. Die Sicherstellung von geografisch nahe gelegenen Bildungsinstitutionen für Ingenieurwesen, Produktionswirtschaft, ICT, Agrar-, Lebensmittel- und Naturheilspezialisten sollen dafür sorgen, dass Innovation und Fortschritt innerhalb des Kantons stattfinden. Gefördert werden im Speziellen auch nachhaltige Ideen (z. B. Clean Tech Projekte).
Die bereits vorhandenen Initiativen (z.B. Startnetzwerk, Thurgauer Technologieforum, Smarter Thurgau) sollen durch die Einrichtung eines kantonalen Fonds für Innovation und Fortschritt zur Verbesserung der Thurgauer Rahmenbedingungen ergänzt werden. Gedacht wird beispielsweise an finanzielle Beiträge an institutionell ausgestaltete Kooperationen zwischen Bildungs- und Forschungsstätten, Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand, aber auch an andere zukunftsgerichtete Projekte mit kantonaler Bedeutung.
Der Fonds versteht sich als kantonales Gegenstück der Schweizerischen Innosuisse. Innosuisse fördert Innovationen von Unternehmen, Forschenden, Start-ups und weiteren innovativen Organisationen in der Schweiz. Bei Erfüllung der erforderlichen Kriterien kann der Fonds für Innovation und Fortschritt unterstützend wirken, wenn es darum geht, neue Projekte bei Innosuisse einzureichen – soweit dessen Leistungen oder Zusicherungen von kantonalen Beiträgen abhängen. Aus dem Fonds sollen keine ordentlichen Staatsausgaben mitfinanziert werden.
Die Bewirtschaftung des Fonds soll über ein autonome, neu zu konstituierende juristische Person (Verein oder Stiftung) erfolgen. Als gemischtes Gremium im Sinne des Private-Public-Partnership-Ansatzes soll dieses z.B. zwei Mal jährlich konkrete Projektideen und neue Geschäftsmodelle kompetent beurteilen und letztlich über die Mittelzuteilung entscheiden. Im gemischten Gremium sollen unterschiedliche Generationen, verschiedene Interessen und Kompetenzen, aber auch unternehmerische Erfahrung vertreten sein. Wichtig ist dabei, dass eingereichte Projekte reif zur Umsetzung sind. Gesprochene Mittel sind über deren wirksamen Einsatz zu überprüfen und in Etappen auszubezahlen. Ein engmaschiges Reporting informiert über die Fortschritte der Projekte. Mitglieder des Vergabegremiums dürfen keine Eingaben tätigen oder mit solchen persönlich verbunden sein.
Ziel ist es, durch ein zusätzliches Finanzierungsinstrument Innovationen und Fortschritt zu fördern und eingereichte Projekte mittels klar definierter Kriterien mitzufinanzieren. Vorstellbar wäre dies bei Startkapital in Form von à-fonds-perdu Beiträgen, Mikrokrediten und/oder Darlehen. Oberstes Ziel ist es, die Innovationsfähigkeit und die Standortattrak-tivität des Kantons Thurgau nachhaltig zu stärken. Neben Neugründern sollen auch etablierte KMU davon profitieren und ihre Forschung und Entwicklung vor Ort intensivieren. Es ist angedacht, auch Start-Ups mit Geldern aus dem Fonds für Innovation und Fortschritt zu unterstützen. Im Erfolgsfall sollen auch Gelder zurückfliessen, damit weitere Projekte unterstützt werden können.
Finanzielle Zuweisungen sollen nicht aus den laufenden Ausgaben des Staatshaushaltes kommen. Angedacht sind einzelne Zuweisungen wie z.B. aus einem exorbitant hohen Jahresüberschuss wie aus dem Jahr 2020, nicht mehr benötigten Härtefallgeldern oder auch nicht genutzten Geldern aus dem TKB-PS-Gewinn. Über die jährlichen individuellen Einlagen beschliesst der Grosse Rat. Gachnang, 18. Juni 2021