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Vorstoss

Motion „Erhöhung der Plätze von Kleinstbetreuungs- und Pflegeangeboten“

Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Bewilligung für Betreuungs- und Pflegeangebote von bis zu sechs (bisher vier) erwachsenen Personen von der Standortgemeinde erteilt wird.

Begründung

Heute bedarf die Errichtung und der Betrieb von Betreuungs- und Pflegeangeboten, in denen bis zu vier volljährigen Personen gegen Entgelt Unterkunft, Verpflegung, Betreuung oder weitere Dienstleistungen gewährt werden, einer Bewilligung der Politischen Gemeinde und unterstehen deren Aufsicht. Für Betreuungs- und Pflegeangeboten ab fünf volljährigen Personen ist der Kanton zuständig.

Kleinstbetreuungs- und Pflegeangeboten mit maximal vier volljährigen Personen geraten wegen den allgemein gestiegenen Auflagen zunehmend unter finanziellen Druck. Die heutigen Finanzierungsmodelle funktionieren mit einem Maximum von vier Personen nicht mehr bzw. nur dann, wenn die Tagespauschalen erhöht werden würden, was einschneidende Kostenfolgen für die zu betreuende Person zur Folge hätte. Sechs Plätze ergeben eine bessere Kostenstruktur, da weiterhin zwei Betreuer/innen für neu sechs anstatt vier Personen zuständig wären. Weiter kostet auch die Wohnungsmiete gleichviel, egal ob vier oder sechs Personen zur Betreuung anwesend sind. Je weniger Plätze angeboten werden können, je tiefer ist die Wirtschaftlichkeit.

Die Kleinstbetreuungs- und Pflegeangebote decken sich mit dem allgemeinen Wunsch möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können. Gleichzeitig stärkt eine Erhöhung der Plätze von Kleinstbetreuungs- und Pflegeangeboten auch die Freiwilligenarbeit. Denn die Angehörige können ihre Liebsten durch solche Angebote während einer längeren Zeit noch eigenständig zuhause betreuen.

Die grösseren/klassischen Pflegeheime werden durch die Erhöhung der Pflegeplätze bei Kleinstbetreuungs- und Pflegeangeboten nicht konkurrenziert. Sie sind in einem ganz anderen Segment tätig.

Mit einer moderaten Erhöhung der Betreuungs- und Pflegeplätzen könnten die wichtigen Kleinstangebot in unserem Kanton langfristig gesichert werden. Viele Kantone sehen bereits eine höhere Anzahl Plätze für Kleinstbetreuungs- und Pflegeangebote vor.

Amriswil, 11. August 2022

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