Motion: „Finanzierung Entsorgung tierischer Nebenprodukte“
Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Kanton die Entsorgung tierischer Nebenprodukte wie bis anhin ab Regionaler Sammelstelle und Entsorgung in Bazenheid übernehmen und auf die Überwälzung an die Gemeinden verzichten kann.
Begründungen
Im Kanton Thurgau befinden sich neun bewilligte Sammelstellen für tierische Nebenprodukte (TNP), die sogenannten Regionalen Tierkörpersammelstellen (RTS). So kommen sämtliche Gemeinden im Kanton Thurgau dem gesetzlichen Auftrag nach. Die in die RTS anfallenden TNP werden durch die Tiermehlfabrik (TMF) AG in Bazenheid abgeholt und entsorgt bzw. verbrannt.
Seit Jahrzehnten ist die Kostenaufteilung so geregelt, dass die Gemeinden die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der RTS finanziert, während der Kanton die Kosten ab RTS übernimmt. Diese Kostenaufteilung hat sich bewährt und führt vor allem dazu, dass sie für alle moderat ausfallen. Das Ziel wird damit erreicht, dass wirklich alle tierischen Nebenprodukte auch der RTS angeliefert und fachgerecht entsorgt werden.
Nun kommt das Veterinäramt des Kantons Thurgau auf die Idee, die bisher durch den Kanton Thurgau getragenen Kosten auf die Gemeinden abwälzen zu wollen. Es zeigt das mit einem Brief an alle Präsidenten der RTS an. Damit würden sich die Kosten für die Gemeinde praktisch verdoppeln. Zynisch wird dann noch vorgeschlagen, die Gemeinden können ja die Kosten auf die Überbringer der TNP überwälzen. Wenn wir das machen, werden nicht mehr alle TNP angeliefert und auf andere Weise entsorgt. Genau das wollen wir ja nicht und soll durch die Tierseuchenverordnung verhindert werden.
Die bisherige Arbeits- und Kostenaufteilung zwischen Gemeinden und Kanton zur Finanzierung zur fachgerechten und pragmatischen Entsorgung tierischer Nebenprodukte hat sich bewährt und ist unbedingt beizubehalten. Eine Überwälzung zusätzlicher Kosten auf die Gemeinden in diesem Zusammenhang lehnen wir entschieden ab.
Wir erwarten von der Regierung die Sistierung der geplanten Überwälzung dieser Kosten, bis diese Motion entschieden ist.