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Motion: «Förderbeitrag an Thurgauer Holz»

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Thurgauer Waldgesetz § 33a wie folgt zu ergänzen:

An Bauten, für die einheimisches, natürlich verarbeitetes Holz verwendet wird, richtet der Kanton Beiträge aus.

Begründung

Zunehmend werden Bauten, für die Holz, roh gesägt oder verarbeitet in erheblichen Mengen eingesetzt wird, aus importiertem Holz gebaut. Auch abgesehen von der aktuellen, prekären Situation auf dem Holzmarkt erhärtet sich diese unerfreuliche Tendenz und verstärkt den Druck auf die desolaten Rundholzpreise. Beeinträchtigt werden durch diese Entwicklung nicht nur die Waldbesitzer, sondern Unternehmen mit qualifizierten Arbeitsplätzen in Säge-, Hobel- und Leimwerken.

Um die Verwendung dieses einheimischen, nachwachsenden Rohstoffes nachhaltig fördern zu können, ist zusätzlich zur Parlamentarischen Initiative eine Gesetzesänderung notwendig. Eine direkte Unterstützung der Bauherren, die einheimisches Holz verwenden, gibt positive Impulse auf die ganze Wertschöpfungskette und damit die ganze Branche.

Falls der Regierungsrat zum Schluss kommt, dass die Umsetzung dieses Anliegens auf Verordnungsstufe abschliessend geregelt werden kann, ziehen die Motionäre einen Rückzug der Motion in Betracht.

Wir bedanken uns für eine positive Aufnahme unseres Anliegens.

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26.05.2023
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