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Vorstoss

Motion: „Frühe Förderung, Zuständigkeit den Schulgemeinden übertragen“

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Ergänzung in den gesetzlichen Grundlagen des Kantons Thurgau zu unterbreiten, damit die Zuständigkeit für die ’’Frühe Förderung’’ den Schulgemeinden obliegt.

Begründung

Die ’’Frühe Förderung’’ hat zum Ziel, den Kindern, die beeinträchtigt oder benachteiligt sind, eine bessere Startchance zu geben, in dem gemäss §4 des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung die Poltischen Gemeinden geeignete Massnahmen anbieten und umsetzen. So soll erreicht werden, dass diese Kinder vor Eintritt in den Kindergarten bzw. die obligatorische Schulpflicht bessere Startchancen erhalten.

Das Wissen und die Kompetenz zu erkennen welcher Bedarf benötigt wird und die nötigen Hilfsangebote zu verbessern, ist zweifelsohne bei den Schulgemeinden vorhanden. Darum ist die Zuständigkeit für die ’’Frühe Förderung’’ unglücklich geregelt und die Schnittstelle zwischen Politischen Gemeinden und Schulgemeinden klarer zu definieren.

Eine gut etablierte und funktionierende Frühe Förderung wird vielen Kindern den Schuleintritt vereinfachen, was direkte Auswirkungen auf den Kindergarten haben wird. Deshalb ist das Interesse an einer zielführenden guten Frühen Förderung für die Schulgemeinen wesentlich grösser, als die der Politischen Gemeinden.

Eine gute, geregelte Zusammenarbeit zwischen den Poltischen Gemeinden und den Schulgemeinden wird aber nach wie vor von grosser Wichtigkeit sein. Der Bereich Frühe Förderung ist sehr umfassend er beinhaltet den Lebensabschnitt ab Geburt bis zum Schuleintritt, nicht alles was in diesen Bereich fällt ist «nur» im Interesse der Schulgemeinden. Ein verantwortungsvolles «Miteinander» wird es nach wie vor brauchen.

Für die Familien ist es aber ein Vorteil, wenn es nur einen Ansprechpartner gibt. Vor allem in Gemeinden, in denen die Schulgemeinde nicht deckungsgleich mit der Politischen Gemeinde ist. Diese Schnittstellen sind für die Betroffenen mit Verunsicherung und zusätzlichem Aufwand verbunden. Dies kann zu unnötigem Zeitverlust führen. Zudem stellen wir in der Praxis fest, dass wenn sich die Gemeinde bei Kinderfragen einschaltet, bei den betroffenen Eltern oft ein ungutes Gefühl aufkommt, ob als nächste Massnahme die KESB eingeschaltet wird. Werden die Eltern von der Schule kontaktiert, ist die Grundhaltung eine positive, weil sich grundsätzlich alle Eltern für ihre Kinder eine gute Schulbildung wünschen.

Wenn die ’’Frühe Förderung’’ den Schulgemeinden obliegt, kann rascher und mit mehr fachlicher Kompetenz gehandelt werden, um den Kindern eine bessere Startchance zu geben.

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26.05.2023
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