Motion «Gerichtskostenreduktion bei Begründungsverzicht»
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die Gebühren der Strafverfolgungsund Gerichtsbehörden (VGG; RB 638.1) zu unterbreiten, wonach die Verfahrensgebühren der Gerichtsbehörden in Zivil- und Strafsachen angemessen zu reduzieren sind, wenn auf die schriftliche Begründung des Entscheids verzichtet wird.
Vorstoss von Kantonsrat Hermann Lei
Die Motion zielt darauf ab, dass in Gerichtsverfahren die Möglichkeit bestehen soll, die Gerichtskosten zu reduzieren, wenn ein Gerichtsentscheid nicht begründet werden muss. Dadurch werden auf der einen Seite die Gerichte entlastet, ohne dass eine Stellenaufstockung erfolgen muss. Auf der anderen Seite profitieren die Rechtssuchenden von reduzierten Gerichtsgebühren und (hoffentlich) schnelleren Verfahren. Unter dem Strich ist es also eine Win-win-Situation, die auch mit Blick auf den Staatshaushalt Sinn macht, denn die wegfallenden Gebühreneinnahmen werden durch den Minderaufwand der Gerichte mehr als aufgefangen (Gerichtskosten sind bei weitem nicht kostendeckend).