Motion «Gewährleistung von Bargeldzahlungen in kantonalen Einrichtungen»
Der Regierungsrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass: in kantonalen Einrichtungen und Infrastrukturen die Möglichkeit der Barzahlung gewährleistet wird. Das Bezahlen mit Bargeld darf gegenüber anderen Zahlungsmitteln keine Einschränkung erfahren, noch zur Benachteiligung des Bezahlers führen. Es ist in Bereichen mit entsprechendem Bedarf, insbesondere bei der Entrichtung von Steuern und Abgaben eine geeignete Obergrenze festzulegen
Begründung
Die Motion hat zum Ziel, das Bargeld zu stärken. Die Motion hat nicht zum Ziel, das digitale Zahlen zu behindern.
Eine natürliche Entwicklung zu vermehrter Bargeldlosigkeit ist der Effizienzlogik geschuldet. Problematisch ist die erzwungene Bargeldlosigkeit. Es ist ein Trend festzustellen, dass die Bezahlung mit Bargeld immer weiter eingeschränkt wird. Als Beispiel können Ticketautomaten, öffentliche Veranstaltungen oder auch öffentliche Toiletten angeführt werden. Dieser Trend hin zum bargeldlosen Zahlungsverkehr wird früher oder später (wenn nicht bereits geschehen) in die Amtsstellen überschwappen.
Bargeld ist ein gesetzlich verankertes Zahlungsmittel (NBG und WZG), welches immer noch von einem grossen Teil der Bevölkerung genutzt wird. Mittels zunehmender Einschränkungen für Barzahlungen wird versucht, das Bargeld immer weiter zurückzudrängen. Argumentiert wird mit der wirtschaftlichen Effizienz sowie mit der Bekämpfung von Geldwäscherei etc. Diese berechtigten Anliegen vermögen die Einschränkung der freien Bargeldnutzung nicht zu rechtfertigen.
Die Bargeldnutzung ist ein zu hohes Gut. Sie bietet eine sichere Alternative in einer zunehmend digitalisierten und potenziell unsicheren Online-Umgebung. In Situationen, in denen elektronische Zahlungssysteme ausfallen (z.B. bei technischen Störungen), bleibt Bargeld ein verlässliches Zahlungsmittel. Überdies hat nicht jedermann Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln oder Bankkonten; Bargeld ist für alle zugänglich, unabhängig von Alter, technologischem Wissen oder sozioökonomischem Status.
Aus diesen Gründen soll der Kanton Thurgau gewährleisten, dass in seinem Einflussbereich Zahlungen mit Bargeld angenommen werden und diese gegenüber anderen Zahlungsmitteln nicht schlechter gestellt sind. Bei hohen Transaktionsvolumen, wie z. B. die Entrichtung der Grundstückgewinnsteuer, ist die Barzahlung nicht zweckmässig. Des-halb sind übergrosse Bargeldzahlungen mit bereichsweisen definierten Obergrenzen oder anderweitig geeigneter Regelung zu unterbinden.