Motion „Handyverbot an Thurgauer Volksschulen“
Vorstoss von SVP Kantonsrätin Aline Butscher-Indergand, Stephanie Eberle und SVP Kantonsrat Daniel Vetterli, Andreas Wirth
Es ist allgegenwärtig bekannt, dass die Nutzung von privaten elektronischen Geräten in Form von Smartphones, Tablets und Smartwatches ein grosser Störfaktor für Schülerinnen und Schüler sein können und dadurch ein ruhiger und ablenkungsfreier Unterricht nicht ausreichend gewährleistet werden kann.
Schülerinnen und Schüler, die die Stufen Kindergarten bis 9. Klasse besuchen, sind in ihrem Lernen zu stärken und vor den Gefahren und dem Ablenkungsrisiko dieser Geräte während dem Unterricht zu schützen. Die Praxis zeigt, dass Handlungsbedarf vorliegt. Deshalb haben vier Mitglieder der SVP-Fraktion die Motion „Handyverbot an Thurgauer Volksschulen“ lanciert.

Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage für ein Nutzungsverbot von privaten elektronischen Geräten (Smartphones, Tablets, Smartwatches, etc.) im Volksschulgesetz zu schaffen, das für Schülerinnen und Schüler von der Stufe Kindergarten bis 9. Klasse an den Thurgauer Volksschulen gelten soll. Ausnahmen für einzelne Unterrichtssequenzen zur Umsetzung des Lehrplans und im Falle von wichtigen persönlichen, insbesondere gesundheitlichen Gründen sollen möglich sein.
Begründung
Der Kanton Aargau hat die Vorreiterrolle eingenommen und ein kantonales Handyverbot erlassen. Diesem Beispiel soll der Kanton Thurgau mit dieser Motion folgen.
Es ist allgegenwärtig bekannt, dass die Nutzung von privaten elektronischen Geräten in Form von Smartphones, Tablets und Smartwatches ein grosser Störfaktor für Schülerin-nen und Schüler sein können und dadurch ein ruhiger und ablenkungsfreier Unterricht nicht ausreichend gewährleistet werden kann.
Schülerinnen und Schüler, die die Stufen Kindergarten bis 9. Klasse besuchen, sind in ihrem Lernen zu stärken und vor den Gefahren und dem Ablenkungsrisiko dieser Geräte während dem Unterricht zu schützen.
Die Kinder und Jugendlichen sollen während ihrer Schulzeit im Aufbau und in der Pflege von sozialen Kontakten und Interaktionen untereinander gestärkt werden. Häufig zu beobachtende Kontrollaktionen und die ständig zu gewährleistende Erreichbarkeit der Kin-der mittels Smartwatches und Smartphones durch besorgte Eltern sollen zudem eingedämmt werden.
Mit einem kantonalen Handyverbot soll den Schulen bei Diskussionen mit Eltern der Rücken gestärkt werden, in dem für jede Volksschule dieselben Regeln gelten. Ausserdem zeigen auch Umfragen wie bei der Aargauer Zeitung, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem Verbot zufrieden sind. Das ist Zeichen genug, dass dieses Verbot nötig ist und an den Thurgauer Volksschulen mit einer einheitlichen Regelung Klarheit und Sicherheit schafft.
