Motion «Islamschulen an der Volksschule?»
Mit dieser Motion soll verhindert werden, dass den nichtlandeskirchlichen Glaubensbewegungen Schulräume für den Religionsunterricht zur Verfügung gestellt werden.
Motion von Kantonsräte Hermann Lei, Oliver Martin und Kantonsrätin Aline Indergand
Die Zurverfügungstellung von Schulräumen für nichtlandeskirchliche Glaubensgemeinschaften wird vom Kanton unter Verweis auf die Autonomie der Schulgemeinden geduldet. Der Zustand widerspricht aber dem Grundprinzip, dass staatliche Privilegien wie das Einziehen von Kirchensteuern oder die Nutzung staatlicher Schulräume an die öffentlich-rechtliche Anerkennung einer Glaubensgemeinschaft gebunden ist. Der Islam ist wie auch weitere Glaubensgemeinschaften, die eventuell auch Interesse an der Nutzung staatlicher Schulräumen haben, nicht öffentlich-rechtlich anerkannt.