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Motion „Mehr Sicherheit bei Wahlen und Abstimmungen“

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Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht so anzupassen, dass bei der Ergebnisermittlung von Wahlen und Abstimmungen das Risiko von Fehlern und Manipulationen minimiert wird oder solche gegebenenfalls zeitnah erkannt werden.

Begründung

Am 15. März 2020 haben die Thurgauer Stimmberechtigten den Grossen Rat neu gewählt. Im Nachgang wurden bei der Ergebnisermittlung in der Stadt Frauenfeld ein Fehler und eine Manipulation aufgedeckt. Die nachfolgenden Analysen seitens GLP, Staatskanzlei, Generalstaatsanwalt und der Stadt Frauenfeld in Zusammenarbeit mit dem Wahlexperten Prof. em. Dr. Silvano Moeckli haben Schwachstellen aufgedeckt. Auch wenn die Täterschaft noch nicht ermittelt ist, gilt es die Prozesse der Ergebnisermittlung dahingehend anzupassen, dass ähnliche Vorkommnisse in Zukunft weitestgehend verunmöglicht werden und das Vertrauen der Wählenden in die Arbeit der Wahlbehörden wieder gestärkt wird.

Um das Risiko von Fehlern und Manipulationen bei Wahlen und Abstimmungen zu minimieren oder solche gegebenenfalls zeitnah zu erkennen, eignen sich verschiedene Massnahmen:

• Prüfung der Plausibilität von Resultaten durch die Wahlbüros und die Staatskanzlei
• Festlegung des Grundsatzes «Sorgfalt vor Tempo»
• Verstärkung von Kontrolle und Revision in den Wahlbüros (z.B. durch Eingangskontrollen, doppelte Sicherung von Wahlzettelformularen («Laufzettel»)) und auf kantonaler Ebene (z.B. Nachzählung in per Los ausgewählter Gemeinde, vorgängige Zählung von brieflich eingegangenen Couverts und Stimmrechtsausweisen)

Die zur Risikominimierung als geeignet erachteten Massnahmen sollen Eingang finden in das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht. Zudem sind die vom Kanton erlassenen Weisungen in Sachen Wahlen und Abstimmungen dahingehend zu prüfen, ob diese nicht gesetzlich verankert werden müssen.

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