Mitmachen
Vorstoss

Motion „Stellenplafonierung“

Vorstoss von SVP-Kantonsrätin Aline Indergand und SVP-Kantonsrat Mathias Tschanen

Die Regierung fordert in jedem Budgetprozess zusätzliche Stellen, die neu geschaffen werden sollen, mit welchen der Staat weiter aufgeblasen wird. Daran stört sich eine bürgerliche Vertretung, zusammengesetzt aus den Parteien SVP, FDP, GLP, die Mitte sowie EDU. Sie reichen im Grossen Rat aus diesem Grund gemeinsam die Motion “Stellenplafonierung” ein. Diese fordert die Regierung auf, im Finanzhaushaltsgesetz eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit eine Plafonierung der Stellen der Kantonalen Verwaltung auf max. 9.5 Stellen (950 Stellenprozente) pro 1’000 Einwohnende eingerichtet wird. Ausserdem wird gefordert, dass die Staatsquote unter dieser Begrenzung nicht leiden darf und deshalb soll die Staatsquote ebenfalls begrenzt werden. Damit setzen sich die bürgerlichen Vertreter zum Ziel, dass in den kommenden schwierigeren Finanzjahren und auch in der weiteren Zukunft mit den vorhandenen Ressourcen haushälterisch und effektiv umgegangen wird. Und dazu gehört eben auch die Verhinderung eines unverhältnismässigen Stellenwachstums in der kantonalen Verwaltung.

Vom Bund finanzierte Stellen sowie Ausbildungsstellen und befristete Stellen werden für die Einhaltung des Grenzwertes nicht berücksichtigt. Neben der Plafonierung ist aber sicherzustellen, dass die davon nicht betroffenen befristeten Stellen nur im Notfall und längstens während zwei Jahren über der Schwelle von 0.015% der Anzahl Stellen beim Kanton liegen, um ein Ausweichen auf befristete Stellen zu begrenzen.

Um eine Kompensation der Stellenplafonierung via Outsourcing zu vermeiden, ist zudem die Staatsquote, gemessen als Verhältnis der Kantonsausgaben zum BIP, nach Inkraft-treten des angepassten Gesetzes im dreijährigen Mittel zunächst auf 10.5% und ab 2028 auf 10% zu begrenzen (Stand 2019: 9.75%, jüngster definitiver Wert). Ab dem vierten Jahr ist die Staatsquote langfristig unter 10% zu halten. Wird diese Grenze des dreijährigen Mittels überschritten, hat der Regierungsrat innert Jahresfrist wirksame Massnahmen einzuleiten, insbesondere die Überprüfung des Portfolios der bestehenden Staatsaufgaben. Die Flexibilität für Make-or-buy-Entscheidungen soll nicht angetastet werden.

Begründung
Die Staatsausgaben wachsen im Thurgau seit Jahren. Dies konnte in den letzten Jahren dank grosszügiger Ausschüttungen der Nationalbank aufgefangen werden. Ohne Gegensteuer zu geben und kontinuierlich zu hinterfragen, was Kernaufgaben des Staates sind und wo Prozesse verschlankt werden können, wird entweder der Steuerzahler über hö-here Steuern zusätzlich belastet oder es wird den zukünftigen Generationen eine Schuldenlast hinterlassen.

Ziel muss es sein, departementsübergreifende Geschäftsprozesse in der Verwaltung markant und anspruchsgruppenorientiert zu verbessern und ständig zu hinterfragen, welche Aufgaben nicht mehr durch den Staat erbracht werden müssen. Dabei handelt es sich um eine Führungsaufgabe des Regierungsrats. In Zukunft soll viel stärker hinterfragt werden, wo Stellen reduziert bzw. wo Stellen erweitert werden können, nämlich dort, wo gesellschaftliche Bedürfnisse oder Gesetze dies verlangen. Dies erfordert eigenverant-wortliches Handeln durch die Mitarbeitenden der Verwaltung und die Nutzung von Gestaltungsspielräumen, wo dies möglich und sinnvoll ist. Den Motionären ist es wichtig, den Staatshaushalt schlank aber stark, flexibel und finanziell stabil anzutreffen.

Mittels zusätzlicher Plafonierung der Staatsquote soll zudem sichergestellt werden, dass die Stellenplafonierung nicht mit Auslagerungen umgangen wird, was die Erhöhung der Sachausgaben zur Folge hätte. Die Möglichkeit zur individuellen Auslagerung ist ein wert-volles Instrument und soll nicht eingeschränkt werden. Der Druck, die bestehenden Staatsaufgaben permanent kritisch zu hinterfragen, kann allerdings nur aufrechterhalten werden, wenn neben den Personalkosten auch die Sachaufwände bzw. eingekaufte Dienstleistungen einbezogen werden. Eine steigende Staatsquote verringert die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten der Marktteilnehmenden.

Das Stellenwachstum ging bisher mit jedem Budgetprozess einher. Verschiedenste Einflüsse sind Grund für ein Wachstum in der kantonalen Verwaltung. Ein gewisses Wachstum ist sicherlich auch vertretbar. Auch kann damit argumentiert werden, dass das Stellenwachstum im Verhältnis zum Bevölkerungswachstum stehen sollte. Der Finanzhaus-halt zeigt aber auch auf, dass die staatlichen Ausgaben, nicht zuletzt wegen fehlendem Wettbewerb, unverhältnismässig hoch sind, weshalb verschiedene Massnahmen für ei-nen haushälterischen Umgang mit unseren Ressourcen getroffen werden müssen. Eine Massnahme soll die Stellenplafonierung sein. Die Regierung hat bereits im Jahr 2020 im Bericht zur Stellenentwicklung dargelegt, dass sie ein Stellenwachstum überproportional zur Bevölkerungsentwicklung nicht befürwortet. Die Vorstösser teilen diese Meinung der Regierung und möchten der Regierung mit diesem Vorstoss ein Instrument geben, dass die Stellenentwicklung kontrolliert und auf 9.5 Stellen pro 1’000 Einwohnende beschränkt werden kann.

Die Stellenplafonierung unterstützt ebenso die jährlich wiederkehrende Diskussion um befristete Stellen. So wurden diese bisher im Budget beantragt mit der Meinung, dass sie nach Abschluss des betroffenen Projekts wieder aufgehoben werden. Später wurden diese befristeten Stellen nicht aufgehoben, sondern im regulären Stellenplan bewilligt. In den Budgetdebatten wurde das Vorgehen durch das Parlament immer wieder gerügt. Dem Regierungsrat soll weiterhin die Möglichkeit für befristete Stellen zugestanden wer-den, jedoch in der Höhe sowie im Zeitraum klar begrenzt. So kann er trotzdem flexibel agieren, wenn unvorhergesehene Projekte oder Aufgaben anfallen.

Wie in jedem Unternehmen, muss auch in der Verwaltung durch den Regierungsrat ein kontinuierlicher Überprüfungsprozess stattfinden, in dem hinterfragt wird, ob bzw. in welchem Umfang eine neue Stelle tatsächlich benötigt wird. Zu berücksichtigen sind auch digitalisierte Prozesse in der Verwaltung, welche in den nächsten 2-4 Jahren zu Arbeitserleichterungen führen sollten. Mit der geforderten Stellenplafonierung wird der Regierungsrat zu einer jährlichen Leistungsüberprüfung aufgefordert. Denn diese ist entscheidend, um eben auch Personal wieder abzubauen oder allenfalls in andere Funktionen zu überführen, die zur Erfüllung neuer Aufgaben benötigt werden.

Den Vorstössern ist bewusst, dass auch das Parlament dazu beiträgt, dass neue Aufgaben geschaffen werden. Das heisst aber nicht, dass auch das Stellenwachstum automatisch zunehmen muss oder neue Stellen geschaffen werden müssen.

Ziel dieses Vorstosses ist ein haushälterischer und effektiver Umgang mit unseren Ressourcen. Dazu gehört auch die Verhinderung eines unverhältnismässigen Stellenwachstums in der kantonalen Verwaltung.

Artikel teilen
mehr zum Thema
Medienmitteilung
Artikel teilen
26.05.2023
Am 23. Mai führten Mitglieder der SVP, FDP und EDU auf dem Hof von Felix Würth eine... mehr lesen
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton Thurgau, Sekretariat, Schupfenzelgstrasse 12, 8253 Diessenhofen
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden