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Motion „Thurgauer Sport- und Kulturförderung im Gleichschritt“

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Verteilung der jährlich neu zufliessenden Gelder von Swisslos, geregelt zwischen Lotteriefonds und Sportfonds in §3 Abs.2 LSG sowie § 17 Abs. 2 FHV neu zu regeln und allfällig nötige gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Dem Sportfonds soll mindestens 5 Mio Franken jährlich (+ 1.4 Mio.) zugeführt werden (derzeit 3.6 Mio). So können erhöhte Ausschüttungen aus dem Sportfonds erfolgen. Die Ausschüttung der von Swisslos erhaltenen Gelder soll mit dem Verteilschlüssel 1/3 zu 2/3 in Sport (Sportfonds) und Kultur (Lotteriefonds) geregelt werden. In diesem Zusammenhang soll die Wegleitung über die Verwendung des Sportfonds im Kanton Thurgau überprüft und angepasst werden.

Der Regierungsrat wird im Rahmen der Verwendung des Sportfonds zusätzlich gebeten zu überprüfen oder darzulegen, weshalb die Vergaben im Kultur- und Sportbereich die Ämter unterschiedliche Herangehensweisen haben und Aufgaben auf der einen Seite an eine Stiftung vergeben wird und diese mit 1.5 Mio. Franken pro Jahr alimentiert auf der anderen Seite im Sportbereich jedoch das Amt die Aufgaben übernimmt.

Begründung:
Das neue Kulturkonzept 2023 – 26 wurde am 23. September 2022 veröffentlicht. Dieses gibt den kulturellen Institutionen, den Kulturvereinen und Kulturschaffenden jährlich mehr Mittel aus dem Lotteriefonds. Gesamthaft kann so künftig die Kultur mit rund 14 Mio. Franken pro Jahr unterstützt werden.

Diese Motion möchte erreichen, dass die Rolle des Sportes für die Gesellschaft, die Gesundheitsprävention wie auch dem Vereins- wie Leistungssport, den Sportinstitutionen mit deren Infrastruktur im Thurgau ebenso angemessen gefördert werden. Eine unnötige, gegenseitige Ausspielung von Kultur und Sport wollen wir ausdrücklich nicht.

Die vorgeschlagenen Massnahmen helfen dem Sport, ohne dass die Kultur bei der Umsetzung des neuen Konzeptes eingeschränkt wird. Der Lotteriefonds ist auch nach den vorgeschlagenen Massnahmen des Kulturkonzeptes 2023 bis 2026 prall gefüllt, dass selbst bei kleineren Ausschüttungen von Swisslos genügend Mittel im Lotteriefonds vorhanden bleiben, um hier das Kulturkonzept 2023- 26 wie auch folgende Konzepte ohne Abstriche umzusetzen, jedoch den Verzehr des Lotteriefonds auf ein gesundes Mass reduziert werden kann. Der Sportfonds wiederum ist deutlich kleiner wie der Lotteriefonds, womit mehr Ausschüttungen den Fonds schnell gegen null schrumpfen lassen würde, was im Kontext Kultur und Sport heikel ist.
Eine stärkere Gewichtung in der Verteilung der zufliessenden Swisslos Gelder zu Gunsten des Sportes scheint den Motionären eine richtige und wegweisende Massnahme, schreibt doch der Regierungsrat anlässlich einer kürzlichen einfachen Anfrage zum LSG Fonds gleich selber: «die dem Sport zugewiesenen Gelder wurden im Kanton Thurgau in den letzten fünf Jahren – mit Ausnahme des Coronajahrs 2020 – für sportliche Förderbelange ausgeschöpft. Es wurden darüber hinaus sogar mehr Gelder ausgegeben als eingenommen, was zu einem leichten Rückgang des Bestands führte. Der Saldo im Sportfonds beträgt per Ende 2021 rund 5.3 Mio. Franken.» Diese Tatsache macht eine gesetzliche Verankerung einer Mindestäuffnung der Fonds notwendig, wobei die Motionäre hier ein Verfalldatum im Sinne einer Sunsetklausel und Neubeurteilung wünschen.

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26.05.2023
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