Mitmachen
Vorstoss

Motion: „Wirtschaftsfreundliche, unbürokratische Abwicklung der Quellensteuer im Kanton Thurgau“

Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Erhebung und der Bezug der Quellensteuer zentral beim Kanton vorgenommen werden kann.

Begründung
Die Erhebung und auch der Bezug der Quellensteuer werden heute im Thurgau von den einzelnen Gemeindesteuerämtern vorgenommen. Der Kanton Thurgau ist gemäss Information der ESTV mittlerweile der einzige Kanton mit einer dezentralen Organisation.

Die dezentrale Organisation führt zu mehreren Schwierigkeiten:

  • 80 Ansprechpartner: Die Arbeitgeber haben im Thurgau 80 Steuerämter als Ansprechpartner. D.h. ein Migros-Konzern rechnet in 25 Kantonen mit einem An-sprechpartner ab, im Thurgau potentiell mit 80 Gemeindesteuerämtern.
  • Hoher administrativer Aufwand: Mutationen müssen bei mehreren Gemeindeämtern eingereicht werden. Bei einem Umzug eines Mitarbeiters innerhalb des Kantons wechselt für den Arbeitgeber der Ansprechpartner. Unter Umständen muss derselbe Sachverhalt mehrfach erläutert werden.
  • Aufwändige Kreditorenbewirtschaftung: Grosse und mittelgrosse Firmen mit mehreren in verschiedenen Thurgauer Gemeinden wohnhaften Arbeitnehmern können eine elektronische Abrechnung einreichen. Sie erhalten jedoch von jeder involvierten Gemeinde eine separate Steuerrechnung zugestellt. Aufgrund des-sen wäre es möglich, dass ein Arbeitgeber 80 Kreditoren bewirtschaften muss (ein Thurgauer Unternehmen rechnet die Quellensteuer aktuell mit 49 (!) Gemeindesteuerämtern ab). Im Gegenzug werden säumige Zahler von mehreren Gemeindesteuerämtern für entsprechende (Kleinst-)Beträge betrieben.
  • Unterschiedliches Knowhow: In vielen Fällen nimmt die Quellensteuer einen sehr geringen Anteil an den Tätigkeiten eines Gemeindesteueramts ein. Gleich-zeitig handelt es sich bei der Quellensteuer um ein absolutes Spezialgebiet im Steuerrecht. Dies führt in einer zunehmenden Anzahl von Fällen dazu, dass auf den Gemeindesteuerämtern das notwendige Knowhow fehlt und bei der Kantonalen Steuerverwaltung (oder bei anderen Gemeindesteuerämtern) nachgefragt werden muss. Es kommt zunehmend vor, dass sich Arbeitgeber an die Kantonale Steuerverwaltung wenden, nachdem sie von zwei oder mehreren Gemeindesteuerämtern unterschiedliche Auskünfte erhalten haben.
  • Software: Die sich im Einsatz befindende Software ist grundsätzlich für einen Nutzer je Kanton gebaut. Im Kanton Thurgau muss die Software für die Kantonale Steuerverwaltung und 80 Gemeindesteuerämter kostenintensiv umgebaut werden. Dadurch müssen Softwareanpassungen nur für den Kanton Thurgau vorgenommen werden (z.B. Zuteilung der elektronisch eingereichten Abrechnungen auf die einzelnen Gemeinden / Datenschutz / etc.). Dies führt erneut zu Zusatzkosten.

Die Zentralisierung von Erhebung und Bezug der Quellensteuer beim Kanton führt entsprechend zu einem Abbau von unnötigem administrativem Aufwand und auch zu einer Einsparung von Kosten.

Artikel teilen
mehr zum Thema
Medienmitteilung
Artikel teilen
26.05.2023
Am 23. Mai führten Mitglieder der SVP, FDP und EDU auf dem Hof von Felix Würth eine... mehr lesen
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton Thurgau, Sekretariat, Schupfenzelgstrasse 12, 8253 Diessenhofen
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden