Motion «Zum Schutz und Verständlichkeit der deutschen Sprache»
In den letzten Jahren sind bei der Anwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, zunehmend Sonderzeichen, Unterbrüche oder Ähnliches innerhalb des Wortes eingefügt worden. Dabei geht es darum, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es Menschen gibt, die sich weder mit dem männlichen noch mit dem weiblichen Geschlecht identifizieren.
Motion von Kantonsrat Oliver Martin
Die deutsche Sprache ist auf der Binarität / Zweigeschlechtlichkeit der biologischen Geschlechter aufgebaut. Zudem besteht ein sachlicher Artikel.
Eine Einführung der «Gendersprache» (wie z.B. der Genderstern und weitere Sonderzeichen) führt zur Verwirrung und Verkomplizierung des Sprachgebrauchs.
Die Lesbarkeit und Verständlichkeit von Texten wird allgemein erschwert.
Mit unserer Motion beauftragen wir die Regierung auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe folgendes umzusetzen und dem Grossen Rat einen Vorschlag zu unterbreiten.
- Auf die Verwendung von Sonderzeichen innerhalb von Wörtern oder Wortgefügen in öffentlichen und amtlichen Dokumenten wird verzichtet. In den genannten Dokumenten ist die Gendersprache verboten.
- In staatlichen Schulen ist auf die Gendersprache sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Sprachverwendung zu verzichten.