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Vorstoss

Parlamentarische Initiative „Ergänzende Rechtsgrundlage Jagdschiessstand“

Vorstoss von: SVP-Kantonsrat Kurt Baumann und SVP-Kantonsrat Hans Eschenmoser

Der Grosse Rat wird beauftragt, das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JG) vom 13.05.1992 (Stand 01.04.2023) wie folgt zu ergänzen:

Im Kapitel 4 Jagd ist im § 14b ein neuer Absatz 3 einzufügen:

³Anstelle der Erstellung einer eigenen Infrastruktur kann er sich an Jagschiessanlagen beteiligen oder mit diesen Leistungsvereinbarungen über die Nutzung von solchen abschliessen.

Begründung

In der Budgetberatung vom 06. Dezember 2023 hat der Grosse Rat mit 62 Ja- zu 47 Nein-Stimmen, den Objektkredit «Jagdschiessstand» über 9,06 Mio. Franken zurückgewiesen. Mit dem Rückweisungsbeschluss verband eine Mehrheit des Rates die Erwartung an den Regierungsrat, dass die Kreditvorlage unter Einbezug der Thurgauer Jägerschaft zu überarbeiten ist. Dabei soll auch die Möglichkeit einer Auslagerung des Thurgauer Jagdschiesswesens auf ausserkantonale Anlagen geprüft werden.

In der Debatte argumentierte der zuständige Regierungsrat Dominik Diezi wie folgt (Auszug aus dem Protokoll): «Aktuell haben der Regierungsrat und auch Sie, das Parlament, klar den gesetzlichen Auftrag, im Kanton Thurgau eine Jagdschiessanlage zu realisieren. Darüber kann es keinen Zweifel geben. …… Das Einzige, was wir machen könnten, ist, nochmals mit dem Verband KVA an einen Tisch zu sitzen und zu schauen, ob es da irgendwie noch Bewegung gibt. Sonst müssen Sie zuerst das Gesetz ändern.»

Am 15. Mai 2020 unterbreitete der St. Galler Jägerverein Hubertus der Jagd- und Fischereiverwaltung Thurgau eine Offerte für die Mitbenützung der Jagdschiessanlage Wittenbach durch Thurgauer Jäger. Darin kam zum Ausdruck, dass mit ergänzenden Investitionen (schallisolierende Massnahmen) die Kapazität der Anlage genügen würde, um die Thurgauer Jägerinnen und Jäger aufzunehmen. An den Investitionen hätte sich der Kanton Thurgau zu beteiligen, konkrete Zahlen dazu wurden noch keine genannt. Stand heute verzeichnet der Verein Hubertus bereits über 200 Mitglieder aus dem Kanton Thurgau.

Die Jagd- und Fischereiverwaltung Thurgau liess dem Grossen Rat den Bericht vom 16. November 2023 «Auslagerung des jagdlichen Schiessens auf die Jagdschiessanlage EINGANG GR GRG Nr. Widstud, Bülach» zukommen. Das Ergebnis dieser Abklärungen ergab, dass gemäss Angaben der Betriebsgesellschaft Widstud die rund 700 Thurgauer Jägerinnen und Jäger problemlos in Widstud aufgenommen werden könnten.

Diese neue Ausgangslage, insbesondere was die Anlage in Bülach betrifft, war bei den Beratungen des Jagdgesetzes im Jahre 2022 noch nicht bekannt. Heute gibt es sowohl im Osten wie auch im Westen des Kantons Thurgau in Grenznähe je eine moderne Jagdschiessanlage.

Mit dem neuen Abs. 3 im § 14b des Jagdgesetzes verfügt der Kanton Thurgau über eine Rechtsgrundlage, welche als Alternative zu einer kantonseigenen Infrastruktur eine Zusammenarbeit mit anderen Anlagen ermöglichen könnte. Damit wird der Weg frei, um für die Neuauflage eines Objektkredites alle Optionen zu prüfen und unter Einbezug der Thurgauer Jägerschaft die Vor- und Nachteile der Varianten zu bezeichnen und zu gewichten. Im Idealfall findet sich auch im Kanton Thurgau eine private Trägerschaft, welche einen neuen Jagdschiessstand realisiert. Mit der beantragten Ergänzung des Jagdgesetzes wäre auch für diesen Fall eine Auslagerung der gesetzlichen Aufgaben möglich.

Mit der Ergänzung des Jagdgesetzes sollen dem Jagdschiesswesen Thurgau für die Zukunft alle Optionen offenstehen, sowohl für Übergangslösungen wie auch für eine dauerhafte Lösung.

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