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Parlamentarische Initiative „Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG): Abschaffung der Gewichtsbeschränkung bei den obligatorischen Hundekursen“

Der Grosse Rat wird beauftragt, das Gesetz über das Halten von Hunden vom 01.01.2013 wie folgt anzupassen:

In §1b, Abs. 1 ist der folgende Teilsatz zu streichen: «mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm». Somit würde §1b, Abs. 1 des HundeG neu wie folgt lauten:

Ǥ1b Hundeerziehungskurs

1 Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen.»

Begründung:
Seit der Abschaffung des nationalen Obligatoriums für Hundekurse per 1.Januar 2017 herrscht in der Schweiz diesbezüglich ein Flickenteppich. Im Kanton Thurgau müssen gemäss §1b des Gesetzes über das Halten von Hunden, nur Hundehaltende einen Kurs besuchen, wenn ihr Hund ein Erwachsenengewicht von mindestens 15kg erreicht. Die Vorstösser denken nicht, dass diese Gewichtsbeschränkung sinnvoll ist. Unabhängig davon, wie gross ein Hund wird, ist es essenziell, dass Hundehaltende und Hunde ausgebildet werden. Erziehung darf bei kleineren Hunden keinen kleineren Stellenwert haben. Besonders Ersthundehaltenden fehlt es oft an Wissen, sie können das Verhalten ihres Hundes nicht lesen. Dies führt im öffentlichen Bereich zu schwierigen, in der Tierarztpraxis oft auch zu gefährlichen Situationen. Die Anzahl Hunde nimmt schweizweit zu und besonders kleinere Hunde sind beliebt. Im Oktober 2022 waren in der gesamten Schweiz knapp 554´000 Hunde registriert, davon 21´330 im Kanton Thurgau. Zum Vergleich: Ende 2021 waren es im Kanton Thurgau erst deren 20´778, die Kurve steigt seit 2016 stetig an. Ausbildung ist aus Sicht der Vorstösser ein sehr guter Weg, um einerseits den Bedürfnissen und damit dem Tierwohl des Hundes gerecht zu werden, andererseits garantiert und fördert sie das friedliche Zusammenleben im öffentlichen Bereich, ob Hundehalter oder nicht. Die emotionale Diskussion rund um die Leinenpflicht im Wald haben dieses Bedürfnis im Herbst 2022 im Grossen Rat gut aufgezeigt. Bissstatistiken widerspiegeln die Hundeausbildung nur ungenügend und sollten nicht zu Abschaffung oder Ablehnung einer Ausbildungspflicht beigezogen werden. Gemäss einer Evaluation des BLV aus dem November 2016 ist die nationale SKN-Ausbildung zudem sowohl bei den kantonalen Veterinärbehörden als auch bei den Hundehalterinnen und -haltern auf ein überwiegend positives Echo gestossen.

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