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Vorstoss

Parlamentarische Initiative «Keine Discountbussen bei Littering!»

Der Grosse Rat wird beauftragt, das Gesetz über die Abfallbewirtschaftung (Abfallgesetz) vom 4. Juli 2007 wie folgt zu ergänzen:

Eingereicht durch: KR Judith Ricklin, KR Pascal Schmid, KR Urs Schär und KR Ralph Wattinger

§ 30 Abs. 3 Strafbestimmung (ergänzt)
Für geringfügige Übertretungen gemäss Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 2 kann der Regierungsrat eine Ordnungsbusse von Fr. 300 festlegen.

Begründung

Im Juni 2023 haben 2900 Kinder und Erwachsene aus 21 Kantonen sich an einer zweiwöchigen Anti-Zigaretten-Littering-Aktion beteiligt. Dabei haben sie 540’000 Zigarettenstummel aufgelesen! Die Zigarettenstummel sind ein Beispiel von Littering. Man kann von einer regelrechten Plage sprechen, denn noch immer werden diese am häufigsten und vor allem in aller Selbstverständlichkeit weggeworfen, sehr oft auch von Autofahrern. Vom Winde verweht, ist dieser Abfall eine biologische Sünde, welche scheinbar immer noch zu wenig interessiert. Obwohl die meisten Filter aus biologisch schwer abbaubaren Kunststofffasern bestehen und mit Giften vollgesogen sind, landen sie unübersehbar in Wiesen, Strassenrändern und Gewässern und sogar auf Kinderspielplätzen sind sie anzutreffen. Bis sich die kleinen Stummel abgebaut haben, dauert es zwischen 10 und 15 Jahren. Das ist genug Zeit, um die Umwelt zu vergiften, denn ein einziger Zigarettenstummel verteilt sich in Böden, Flüssen und Seen und kann in 1000 Litern Wasser nachgewiesen werden.

Oft und gerne werden auch Aludosen aus dem Auto heraus in der Natur entsorgt. Was immer wieder auch Probleme für Bauern bzw. ihre Tiere darstellt. Die Aludosen sind im hohen Gras vor dem Schneiden kaum zu sehen und werden von den Maschinen zerkleinert und gelangen so ins Heu oder in den Silo und schliesslich in den Magen der Kuh, welche dadurch sterben kann. Den Schaden tragen letztlich die Tiere und die Bauern. Auch in der freien Natur sterben nachweislich immer wieder Tiere an Kleinstmüll, da sie diesen fressen.

Seit Jahren engagieren sich Lehrpersonen der Volkschule im Thurgau gegen Littering, um die Kinder und Jugendlichen auf diese Probleme aufmerksam zu mache. Doch Zigarettenstummel und Aludosen stammen von nicht belehrbaren Erwachsenen, welche für ihr strafbares Handeln kaum Konsequenzen zu befürchten haben. Sie werden erstens nicht erwischt, weil man keine gezielten Kontrollen organsiert und zweitens sind die Bussen so niedrig, dass sich grundsätzlich niemand Gedanken darüber macht.»

Es gibt nachweislich Strassenabschnitte mit übermässigem Littering. Wie bei bekannten «Raserstrecken» könnte man auch an solchen Orten Kontrollen durchführen. Mit der heutigen Technik wäre auch der Deliktnachweis problemlos möglich.

Bereits mit der Interpellation «Littering, ein (ernst)zunehmendes Problem – und kein Ende in Sicht» vom 17. Juni 2020 wurde auf das Thema aufmerksam gemacht. Dabei wurde auch danach gefragt, ob der Regierungsrat bereit sei, den gesetzlichen Spielraum auszuschöpfen und die Ordnungsbussen für Littering markant zu erhöhen. Derzeit betragen diese für einzelne Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Papier, Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensreste 50 Franken, für den ausgekippten Inhalt eines Aschenbechers 80 Franken und für ganze Kehrichtsäcke oder Kleinabfälle in grösseren Mengen 250 Franken. Andere Kantone wie z.B. der Kanton Aargau kennen demgegenüber eine einheitliche Litteringbusse von 300 Franken.

Zwischenzeitlich beschäftigte sich auch die Kommission für Umwelt und Raumplanung des Nationalrates (Urek-N) dem Thema. Sie beabsichtigte, das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen (Littering) schweizweit einheitlich mit Busse bis zu 300 Franken zu ahnden (Art. 61 Abs. 4 E-USG). Der Bundesrat sieht jedoch keinen Bedarf für eine solche landesweite Regelung, weil die meisten Kantone die nötigen Grundlagen für Littering-Bussen bereits geschaffen haben. Wegen der Souveränität der Kantone ist eine schweizweit einheitliche Regelung auch im Parlament umstritten.

Es liegt auf der Hand, dass Standard-Litteringbussen von 50 Franken keine abschreckende Wirkung erzielen. Da der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf sieht, den ihm vom Abfallgesetz übertragenen Spielraum (Ordnungsbusse von 50 bis 300 Franken) auszuschöpfen und auch eine schweizerische Regelung nicht absehbar ist, ist der kantonale Gesetzgeber gefordert. Inskünftig soll Littering auch im Kanton Thurgau nicht mehr mit Discount-Bussen geahndet werden.

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