Parlamentarischen Initiative „Maximaler steuerlicher Abzug der Krankenkassenprämien der Realität anpassen“
In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien stark angestiegen. Auch für das Jahr 2025 beträgt der durchschnittliche Anstieg schweizweit 6 % und im Kanton Thurgau 4.7 %. Die aktuellen maximalen steuerlichen Abzüge für die Krankenkassenprämien, zuletzt vom Grossen Rat im 2019 angepasst, entsprechen nicht mehr dem Anstieg der Prämien seit 2019. Die steigenden Prämien belasten die Thurgauer Bevölkerung zunehmend. Daher ist es angebracht und nötig, dass auch die steuerlichen maximalen Abzüge dieser Entwicklung angepasst werden.

In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien stark angestiegen. Auch für das Jahr 2025 beträgt der durchschnittliche Anstieg schweizweit 6 % und im Kanton Thurgau 4.7 %. Die aktuellen maximalen steuerlichen Abzüge für die Krankenkassenprämien, zuletzt vom Grossen Rat im 2019 angepasst, entsprechen nicht mehr dem An-stieg der Prämien seit 2019. Es fand eine deutliche Steigerung bei den Prämien statt, wo hingegen die Prämienverbilligung viel weniger wurde.
EINGANG GR GRG Nr. Aktuell (Jahr 2025) beträgt die durchschnittliche monatliche Krankenkassenprämie im Kanton Thurgau CHF 338.-. Dies sind im Jahr CHF 4056.-. Auch für die folgenden Jahre ist gemäss dem Bundesrat mit einer Erhöhung der Prämien auszugehen. Die Erhöhung des Maximalabzuges bei den Steuern soll daher auf diese Realität (2025/2026) angepasst werden. Weitere voraussichtliche Erhöhungen der Krankenkassenprämien werden mit dieser parlamentarischen Initiative nicht vorweggenommen.
Die steigenden Prämien belasten die Thurgauer Bevölkerung zunehmend. Daher ist es angebracht und nötig, dass auch die steuerlichen maximalen Abzüge dieser Entwick-lung angepasst werden. Denn die Bevölkerung muss die Prämien bezahlen und soll auch einen realitätsnahen Abzug tätigen können.
